25.01.2012

EU-Richter: Getränke dürfen nicht an Viagra erinnern

Wer einen Energy-Drink oder auch etwas Alkoholisches zu sich nimmt, sollte dabei nicht auf potenzsteigernde Wirkung des Medikaments Viagra hoffen.
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Zwei Tabletten Viagra liegen auf der Medikamentenverpackung. Foto: Uli Deck / Archiv (Foto: dpa)
 
(Foto: dpa)


Wer einen Energy-Drink oder auch etwas Alkoholisches zu sich nimmt, sollte dabei nicht auf potenzsteigernde Wirkung des Medikaments Viagra hoffen.

Mit dieser Begründung hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden, dass der polnische Getränkehersteller Viaguara sich einen anderen Namen für seine Energydrinks und alkoholischen Getränke suchen muss.


Die Richter urteilten, der amerikanische Pharmakonzern Pfizer habe zu Recht Widerspruch gegen den Antrag der Polen eingelegt, Viaguara als Markennamen für Getränke einzutragen. Die Ähnlichkeit der beiden Namen sei «insgesamt stark». Zudem gehe die Bekanntheit der Marke Viagra «über die von den betreffenden Arzneimitteln angesprochenen Verkehrskreise hinaus». Es sei durchaus möglich, dass die Getränke mit Viagra «gedanklich in Verbindung gebracht» werden könnten.

Die Richter stellten fest, dass nichtalkoholische Getränke «tatsächlich nicht die gleichen positiven Wirkungen wie die zur Behandlung von Erektionsstörungen bestimmten Arzneimittel haben». Der Verbraucher könne aber durchaus «zum Kauf in dem Glauben neigen, in ihnen ähnliche Eigenschaften wie die Herbeiführung einer gesteigerten Libido vorzufinden». Zudem habe auch der Getränkeproduzent behauptet, seine Produkte hätten «weitere, Psyche und Körper stärkende und stimulierende Wirkungen».

Bei Viagra handele es sich zwar um Arzneimittel, doch vermittele es in der Öffentlichkeit «ein Bild von Lebenskraft und Potenz». Die Arzneimittel dienten «in jüngeren Altersgruppen der Bevölkerung auch zu «rekreativen Zwecken», befanden die EU-Richter. Dieses Image könne auch auf die Getränke übertragen werden. Viaguara als Getränkemarke sei daher eine «unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke Viagra». (Quelle: Luxemburg (dpa/lby))


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