04.06.2009

Mieter können Renovierungskosten zurückfordern

Leipzig ) (Quelle: ) (Quelle: (dpa) - Mehr als eine Million Mieter können nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes von früheren Vermietern Renovierungskosten zurückfordern. Mehrere tausend Euro können für eine Renovierung in Eigenregie zusammenkommen.
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BGH-Urteil: Hat ein Vermieter bei seinem Auszug renoviert, obwohl er tatsächlich nicht dazu verpflichtet war, muss der Vermieter die Kosten erstatten. (Foto: dpa)
 
(Foto: dpa)


Leipzig ) (Quelle: ) (Quelle: (dpa) - Mehr als eine Million Mieter können nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes von früheren Vermietern Renovierungskosten zurückfordern. Mehrere tausend Euro können für eine Renovierung in Eigenregie zusammenkommen.


Wer nach seinem Auszug aus einer Wohnung renoviert habe, obwohl die entsprechende Klausel in seinem Mietvertrag unwirksam war, könne sich das Geld für Material und Arbeitsleistung zurückholen, sagte Verbandspräsident Franz-Georg Rips beim 63. Deutschen Mietertag in Leipzig. Mehrere tausend Euro könnten für eine Renovierung in Eigenregie zusammenkommen.

Der Bundesgerichtshof hatte unlängst sogenannte Endrenovierungsklauseln, nach denen beim Auszug auf jeden Fall und unabhängig von der Mietdauer fachmännisch gemalert werden muss, für unwirksam erklärt. Mieter sollten nun genau prüfen, ob sie zur Renovierung verpflichtet waren. «Wer in Unkenntnis der Rechtslage renoviert, kann vom Vermieter noch nach Jahren die Kosten erstattet verlangen», teilte der Mieterbund mit. Allerdings beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Das heißt, wer vor 2006 umgezogen ist und renoviert hat, hat jetzt keine Chance mehr.

Der 63. Deutsche Mietertag in Leipzig dauert noch bis zum Samstag. Rund 600 Delegierte beraten über aktuelle Fragen des Mietrechts und der Wohnungspolitik. An diesem Freitag wird Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bei der Veranstaltung erwartet. (Quelle: ) (Quelle: )


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