Baustellenlärm, Essen ungenießbar - Ihre Rechte im Urlaub

Was tun bei Urlaubs-Ärger?

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Gesetze im Urlaub Bild vergrößern Seit Wochen freuen Sie sich auf den wohlverdienten Urlaub. Und dann DAS! Das Essen ist undefinierbare Pampe, das Hotel ist nicht, wie im Prospekt versprochen, nur 100 Meter vom Strand entfernt sondern eher eine gefühlte Flugstunde und im Wandteppich über dem Bett lebt eine sehr aktive Artistengruppe. Bestehend aus Flöhen. Na toll! 

Lassen Sie sich nicht alles bieten. Wie Sie bei Missständen am besten vorgehen und bei welchen Mängeln Sie den Reisepreis um wie viel Prozent kürzen dürfen, erfahren Sie hier:

Was tun bei Urlaubs-Ärger?

Was ist ein Reisemangel?
Pauschal kann man sagen, dass alles, was im Prospekt oder im Internet versprochen wurde, auch am Urlaubsort vorhanden sein muss z.B. eine Klimaanlage oder eben die ruhige Lage. Sollte man am Reiseziel feststellen, dass das Hotel in einer Flugschneise liegt und eben gar nicht ruhig ist oder die Klimaanlage kaputt oder schlich nicht vorhanden ist, muss das niemand hinnehmen.
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