24.01.2012

Urteil rechtskräftig: Falkner darf Tauben töten

Ein Falkner aus Hessen hat sich endgültig das Recht erstritten, Tauben im Auftrag gewerblich töten zu dürfen, wenn sie zur Plage geworden sind.
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Ein Falkner aus Hessen hat sich endgültig das Recht erstritten, Tauben im Auftrag gewerblich töten zu dürfen, wenn sie zur Plage geworden sind. Foto: Uwe Zucchi / Archiv (Foto: dpa)
 
(Foto: dpa)


Ein Falkner aus Hessen hat sich endgültig das Recht erstritten, Tauben im Auftrag gewerblich töten zu dürfen, wenn sie zur Plage geworden sind.

Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel von September 2011 sei nun rechtskräftig, sagte Falkner Berthold Geis aus dem mittelhessischen Villmar der Nachrichtenagentur dpa.


Das Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgerichtshof sei eingestellt worden, so die Pressestelle in Leipzig (AZ: 7 C 28.11). Der Landkreis Limburg-Weilburg hatte seine eingelegten Rechtsmittel aus nicht näher genannten Gründen zurückgezogen.

Der viel beachtete Rechtsstreit zwischen Falkner und Landkreis dauert schon rund drei Jahre. Der Kreis hatte dem Falkner das gewerbsmäßige Töten von Tauben verboten. Dazu war der Mann von einem großen Autohersteller aus Rüsselsheim beauftragt worden, weil der über eine Taubenplage auf seinem Werksgelände klagte.

Vollends am Ziel ist Falkner Geis nun aber nicht. Er wartet noch immer auf einen neu formulierten Bescheid des Landkreises, der ihm laut VGH-Urteil zugestellt werden muss. «Der Landkreis setzt die Entscheidung des Kasseler Gerichts nicht um und zögert alles bis zum geht nicht mehr heraus», sagte Geis. Nun erwägt er, die Behörde mit weiteren juristischen Mitteln zum Handeln zu zwingen.

Die Amtstierärztin des Landkreises, Kerstin Herfen, sagte: «Unsere Juristen arbeiten intensiv an der Wortwahl des Bescheides. Das ist ein hochsensibles Thema, das ja schon zu Aufruhr geführt hat. Wir müssen alle Belange berücksichtigen.» In zwei bis drei Wochen werde der Falkner voraussichtlich den Bescheid bekommen. (Quelle: Limburg/Leipzig (dpa/lby))


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