09.03.2010

Nach Schüssen auf eine Münchener Wohnung: Mietminderung!

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Ein hölzerner Hammer auf der Richterbank eines Verhandlungssaals (Symbolbild). (Foto: dpa) Bild vergrößern Es ist eine schicke Wohnung im hippen Münchener Glockenbachviertel. Doch was das Paar beim Einzug zu seinem Entsetzen entdeckte, erinnert eher an die New Yorker Bronx: Ein Einschussloch in einem Fenster.

Der Vermieter ließ sofort neues Glas einsetzen. Doch nur ein paar Wochen später knallte es wieder. Trotz Strafanzeige wurde der Täter bis heute nicht gefunden.

Polizeiermittlungen ergaben, der Schütze muss mit einem Luftdruckgewehr geballert haben. Vermutlich auf Tauben, die das Haus als Rastplatz auserkoren haben.

Die in Angst und Schrecken versetzten Bewohner ließen das beschossene Zimmer ungenutzt und zogen eigenmächtig 300 Euro von der Miete ab.

Der Vermieter klagte vor dem Münchener Amtsgericht. Seine Begründung: Man habe das Taubenproblem an dem Haus in den Griff bekommen, damit sei auch die Gefahr gebannt, dass das Haus weiter beschossen werde.

Doch jetzt hat der Richter den Bewohnern Recht gegeben. Eine eigenmächtige Mietminderung sei zumindest bis zu 3 Monate nach dem letzten Beschuss in Ordnung.


Bayernreporter

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Ort des Geschehens: München

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