12.03.2010

Raus aus dem Gerichtssaal und ab ins Gefängnis

Hartes Urteil im Memminger Ekelfleischprozess:

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Ekelfleischprozess Bild vergrößern Memmingen (kw). Es ist nichts geworden aus dem erhofften Freispruch für einen 46-jährigen Kühlhausbetreiber aus dem schwäbischen Illertissen. Das Landgericht Memmingen sprach den Mann nach vier Monaten Prozessdauer am Freitag in 15 Fällen des Betrugs in besonders schwerem Fall für schuldig und verurteilte ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe weil er Schlachtabfälle in betrügerischer Absicht umdeklariert und dann das ungenießbare Fleisch in den Handel gebracht hat.

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Der Gerichtssaal.
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Es war in den Gesichtern der beiden Anwälte und des Verurteilten abzulesen, dass sie wussten, was kommen wird, als sich der erste Rummel nach der Urteilsverkündung gelegt hatte. Die Richterin und ihr Beisitzer blieben ebenso wie Gerhard K. und seine Verteidiger. Auch der Staatsanwalt kam noch einmal zurück und dann ging das rote Licht „nichtöffentlich“ vor dem Sitzungssaal VI an. Es wurde nämlich fast unbemerkt von den Prozessbeobachtern ein Haftbefehl eröffnet. Der Kühlhausbetreiber, der bis zu diesem Moment auf freiem Fuß war, verließ in Begleitung von zwei Kripobeamten das Gerichtsgebäude.

Am Montag wollen die Verteidiger Haftbeschwerde einreichen und kurze Zeit später dann Revision zum Bundesgerichtshof. „Zum einen ist schlampig ermittelt worden zu Lasten meines Mandanten, zum anderen bin ich der Auffassung, dass die Beweise falsch gewürdigt wurden, so dass wir gegen dieses Urteil Revision einlegen werden“, erklärte Rechtsanwalt Ingo Hoffmann.

Das mit den schlampigen Ermittlungen hat, etwas höflicher formuliert, auch die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein bemängelt. Die Zollfahnder hatten die Warenströme des Ekelfleisches – so genannte K-3-Ware, die nicht zum menschlichen Verzehr geeignet ist – nicht schlüssig dargelegt. Die Richterin veranlasste daraufhin, dass zwei Informatiker des LGL, des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, noch einmal nachermitteln und ein Gutachten erstellen. Genau das haben sie getan und darin nach Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei die Warenflüsse nachgewiesen.

Eine Umetikettierung habe aus Hunderten von Tonnen lebenmitteluntauglicher Ware ein Material gemacht, das an Lebensmittelbetriebe im In- und Ausland verkauft wurde, unter anderem nach Russland, Tschechien und die Philippinen. Die Abnehmer, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, seien getäuscht worden. der Angeklagte habe aus Gewinnsucht gehandelt und nicht nur seine Kunden betrogen, sondern auch der ganzen Branche Schaden zugefügt.

Auch wenn der Angeklagte nicht selbst jede Anlieferung umgeleitet habe, so habe er doch „die Fäden gezogen“, er habe auch vor Gericht in vier Monaten Prozessdauer den „Eindruck eines Machers hinterlassen“. Mindestens 313 Tonnen K-3-Material soll er als lebensmitteltauglich verkauft haben. Dass Neu-Ulmer Veterinäre das nicht gleich erkannt hätten, liege daran, dass das angeblich zum Verzehr geeignete Fleisch in großen tiefgekühlten Blöcken gelagert wurde. Man habe sich auf die Papiere verlassen und verlassen müssen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate mehr gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Gleichwohl zeigte sich Sitzungsanwalt Andreas Rossa nach der Urteilsverkündung überaus zufrieden. „Das ist ein Urteil, das gut begründet ist, das den Sachverhalt zutreffend widerspiegelt und auch was das Strafmaß angeht, ausgewogen ist.“

Im Gerichtssaal hatten noch während der Urteilsbegründung einige Bekannte des Angeklagten Unmutsbekundungen von sich gegeben. Neutrale Prozessbeobachter im Zuhörerraum reagierten aber überwiegend positiv auf das Urteil. Ein Landwirt, der den ganzen Prozess verfolgt hat, sagte anschließend, er sei zufrieden. „Es hat sich ja vieles erst während des Verfahrens herausgestellt, für den Staatsanwalt war das ganz schwierig“. Es sei aber gut, dass es zu einer so deutlichen Verurteilung gekommen sei. Ein älterer Herr meinte, die Strafe sei prinzipiell in Ordnung, „vielleicht aber doch ein wenig zu hoch ausgefallen.“

Von all dem bekam der Verurteilte nichts mehr mit, er wurde unmittelbar nach Eröffnung des Haftbefehls in die Justizvollzugsanstalt verbracht.



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