29.04.2010



Ein Kirchenaustritt ist doch kein Verbrechen – wo bleibt die Toleranz?

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Gymnasium Bild vergrößern Illertissen (kw). Der beabsichtigte Schulausschluss einer 17-jährige Schülerin vom Illertisser Gymnasium wegen eines Kirchenaustritts sorgt in der schwäbischen Kleinstadt Illertissen für heftige Diskussionen. Die Zehntklässlerin hat nach den Worten von Schulleiter Manfred Schöpplein mit ihrem Kirchenaustritt den Schulvertrag verletzt. Daher habe er dem Schulträger, das ist das Schulwerk der Diözese in Augsburg, den Vorgang zur Entscheidung vorgelegt.

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„Ich finde das ehrlich gesagt diskriminierend“, meint eine Mutter in Illertissen. Die Frau neben ihr kritisiert, dass Kirche und Schule jetzt aus dem Kirchenaustritt einer Schülerin so ein Problem machen. „Ich finde es unmöglich, sie hat hier ihre Freunde und die letzten Schuljahre hier verbracht“. Die Kirche mache „sich auch nicht mehr Freunde in dieser Zeit, wenn sie da so hart durchgreift, das ist doch mittelalterlich“, meint eine ältere Dame. Sie alle finden Unterstützung beim Stadträteehepaar Edeltraud und Dietr Baur (Bürgerliste Illertissen). Die Stadträtin schüttelt den Kopf und kündigt im ANTENNE BAYERN-Gespräch an, sie werde das Thema vor den Stadtrat bringen, da „die kirchliche Schule auch kräftig Staatszuschüsse kassiert und dann so eigenmächtig handelt“. Kulturausschussmitglied Edeltraud Baur, selbst Katholikin, findet das Verhalten intolerant. Ihres Erachtens nach verstoße das gegen das Recht eines jeden auf religiöse Selbstbestimmung.

Beim bayerischen Kultusministerium möchte man sich zu dem Einzelfall nicht äußern. Es sei richtig, dass das Gymnasium in Illertissen jährlich Staatszuschüsse bekomme, beziffert werden könnten die auf die Schnelle aber nicht konkret. Aber die Gründe für mögliche Schulausschlüsse seien im Schulvertrag geregelt. Dafür sei das Ministerium nicht zuständig, erklärt eine Sprecherin. „Private Schulen genießen Privatschulfreiheit“, sagt Ministeriumssprecherin Nicole Steinbach. „Eltern können sich frei entscheiden zwischen öffentlicher und privater Schuler und eine Kehrseite der Privatschulfreiheit ist eben, dass der Schulvertrag bindend ist.“

Ähnlich argumentiert auch die Elternbeiratsvorsitzende Birgit Maile. Sie äußert einerseits Verständnis für die Schule und sagt, man gebe doch sein Kind nicht an eine kirchliche Schule, um dann aus der Kirche auszutreten. Der Schulvertrag sehe ganz klar vor, dass die Schüler im Falle eines Kirchenaustritts von der Schule verwiesen werden können. Gleichwohl hofft sie, dass die Kann-Bestimmung in Paragraf 9 des Schulvertrages letztlich doch keine Anwendung findet und stattdessen eine gütliche Einigung gefunden wird. Am Illertisser „Kolleg der Schulbrüder“ gibt es einen Ethikunterricht, bislang allerdings nicht für aus der Kirche ausgetretene Schüler, sondern für andersgläubige Kinder. „Ich verstehe die Schulleitung, dass sie auf den Schulvertrag hinweist, es ist aber nicht im Geiste unserer Schule, dass man jemanden gleich ausschließt, wir sind ja schließlich auch eine Schulfamilie“.

Der Direktor des Schulwerks der Diözese Augsburg, Ulrich Haaf, erklärte auf ANTENNE BAYERN-Anfrage, über den Fall werde voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen entschieden. Es finde in jedem Fall eine Einzelfallprüfung statt. Die Mutter, die angekündigt hatte, sich an das Schulwerk zu wenden, habe dies bislang nicht getan. Erst wenn die Prüfung erfolgt sei, könne verbindlich mitgeteilt werden, ob der Schulvertrag zum Ende des laufenden Schuljahres gekündigt wird.

Schulleiter Schöpplein, der für eine offizielle Erklärung zum Einzelfall an die Diözese verweist, sagt, ihm sei das in 25 Jahren noch nicht passiert, dass an der christlichen Schule Schülerinnen oder Schüler ausgetreten seien. Auf dem Schulhof sind dazu ganz unterschiedliche Stimmen zu hören. Zwei ältere Schüler zeigen ganz klar Verständnis für das Vorgehen der Schulleitung. Sie sagen: „Die Eltern wussten, was in dem Schulvertrag drin steht, das ist keine schöne Sache für das Mädchen, aber die müssen sich halt klar darüber sein, was sie da machen.“ Eine Klassenkameradin ärgert sich hingegen über die „Engstirnigkeit“ und sagt, man solle die Mitschülerin doch einfach, wie zum Beispiel muslimische Schüler, einfach am Ethikunterricht teilnehmen lassen.



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