06.08.2010

Kutschenverbot in Rothenburger Altstadt bestätigt

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Kutschfahrten im inneren Kern der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber bleiben verboten. Lediglich auf einer nordöstlich davon gelegenen Route dürfen die Droschken mit Touristen ihre Runde drehen, teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitag in München mit. Das Gericht bestätigte damit weitgehend ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom Januar.

Lediglich mit der Ausnahmegenehmigung wich das VGH von der erstinstanzlichen Entscheidung ab. Geklagt hatte ein Kutschenbetreiber, der mit dem Droschkenverbot in der Altstadt um seine Existenz fürchtete. (Quelle: München/Rothenburg ob der Tauber (dpa/lby))


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Ort des Geschehens: Rothenburg/Oberlausitz

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