16.01.2009

Hundehalter haften auch für angekettete Tiere

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Hundehalter können für Bisse ihrer Tiere auch dann haftbar gemacht werden, wenn die Vierbeiner bei der Attacke angekettet waren. Voraussetzung dafür sei, dass die Aggressivität des Hundes von früheren Vorfällen her bekannt ist, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg.

Im konkreten Fall muss die Besitzerin eines Hundes 1500 Euro Schmerzensgeld an einen verletzten Achtjährigen zahlen, obwohl das Kind vor dem angeketteten Tier gewarnt worden war. Der Hund sei schon vorher als aggressiv aufgefallen und hätte daher bei Anwesenheit von Kindern weggesperrt werden müssen, hieß es zur Urteilsbegründung. (Quelle: ) (Quelle: (dpa/lby) - Coburg ) (Quelle: )


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Ort des Geschehens: Coburg

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