31.08.2010

Kirche will jeden Missbrauchsverdacht melden

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Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz: Bischof Stephan Ackermann. (Foto: dpa) Bild vergrößern Nach dem größten Missbrauchsskandal in der deutschen katholische Kirche haben die Bischöfe ihre Vorschriften verschärft. Künftig wird automatisch bei jedem Verdacht auf sexuellen Missbrauch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.



Die Anzeigepflicht entfalle ausnahmsweise nur, wenn dies das Opfer ausdrücklich wünsche, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, bei der Vorstellung der neuen Leitlinien zum Missbrauch am Dienstag in Trier. Die Regeln - die an diesem Mittwoch in Kraft treten - gelten nicht nur für Geistliche, sondern für alle Mitarbeiter im Dienst der Kirche.

Die Frage der finanziellen Entschädigung von Opfern wurde in den Vorschriften ausgeklammert. Darüber solle mit der Bundesregierung, Experten und Opferverbänden am Runden Tisch geredet werden, sagte der Trierer Bischof. Vertreter von Orden und der Bischofskonferenz würden bald einen Entwurf einbringen. «Wenn wir Vorschläge einbringen, dann heißt das, wir wollen uns diesem Thema stellen in einer konstruktiven Weise», sagte Ackermann. Es müsse aber eine gemeinsame Lösung gefunden werden. «Diese Art der finanziellen Anerkennung soll ja mithelfen zu befrieden, und wenn das Unfrieden stiftet, weil die Kriterien uneinheitlich sind, verfehlen wir den Sinn.»

Mit den neuen Vorschriften reagieren die deutschen Bischöfe auf die Flut von Missbrauchsfällen seit Jahresbeginn. «Die schrecklichen Erkenntnisse und Erfahrungen der vergangenen Monate haben uns gezeigt, dass die Leitlinien von 2002 nicht in allen Punkten präzise genug waren», sagte der Trierer Bischof. «Deshalb haben wir sie noch einmal einer besonders kritischen Prüfung unterzogen und verschärft.» Die Neufassung zeige: «Null Toleranz gegenüber Missbrauch». Und: Eine Vertuschung und Verschleierung von Taten werde es nicht mehr geben.

Künftig soll es Opfern leichter gemacht werden, sich zu melden. Die in den einzelnen Bistümern beauftragten Ansprechpersonen sollten daher nicht zur Bistums-Leitung gehören, sagte Ackermann. Zudem werde für Fragen zum Umgang mit Missbrauch ein ständiger Beraterstab mit unterschiedlichen Experten eingerichtet. Täter würden nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt. Und sie dürften nur im kirchlichen Dienst bleiben, wenn ein forensisch- psychiatrisches Gutachten eingeholt werde.

Anders als in den bisherigen Leitlinien müssen jetzt alle Personen, die künftig in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, sagte Ackermann. Wenn es Anlass zur Sorge gebe, «dass bei einer Person Tendenzen zu sexuellem Fehlverhalten vorliegen», werde auch eine forensisch-psychiatrische Begutachtung angeordnet.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht bei den neuen Leitlinien noch Klärungsbedarf. So werde nicht ganz deutlich, «wie in innerkirchlichen Institutionen künftig mit den Fällen umgegangen werden soll, in denen das mutmaßliche Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich widerspricht», hieß es in einer Mitteilung ihres Ministeriums.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) begrüßte die überarbeiteten Richtlinien. «Die frühzeitige Einschaltung staatlicher Verfolgungsbehörden und zum Beispiel des Jugendamtes ist ein notwendiger und richtiger Schritt», sagte die Politikerin in einer Erklärung. Genauso wichtig sei die Einrichtung einer festen Anlaufstelle für Opfer von sexueller Gewalt und deren Angehörigen.

Die katholische Reformbewegung «Wir sind Kirche» erklärte, die Neuerungen reichten bei weitem nicht aus. Positiv sei die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige, die nur auf Wunsch des Opfers entfallen könne, hieß es in einer Mitteilung von «Wir sind Kirche» am Dienstag. Ein Schwachpunkt sei jedoch weiter die zu geringe Unabhängigkeit der beauftragten Ansprechperson in den einzelnen Diözesen. Zudem seien wichtige Dinge wie Entschädigung und Prävention ausgeklammert worden.

Nach Ansicht der Deutschen Kinderhilfe e.V. ist die neue Richtschnur der katholischen Kirche «eine positive Überraschung». Vor allem die «Reglungen über die Weiterleitung von Verdachtsfällen an die Strafverfolgungsbehörden stellen einen erheblichen Fortschritt dar und geht über das hinaus, was am Runden Tisch besprochen wurde und die derzeitige Rechtslage hergibt», teilte der Verein in Berlin mit. Die Opfer-Interessen blieben gewahrt - gleichzeitig werde der Verfolgung des Täters Rechnung getragen.

Auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) sieht in dem neuen Text eine nötige Verschärfung. «Die Veränderungen bieten einen besseren Schutz für junge Menschen und stellen die Perspektive der Opfer in den Vordergrund», sagte BDKJ-Bundesvorsitzender Dirk Tänzler in Düsseldorf.

Die neuen Leitlinien entstanden unter Federführung von Ackermann, der Ende Februar von der Bischofskonferenz mit der bundesweiten Aufarbeitung des Missbrauchs beauftragt worden war. Sie wurden im Ständigen Rat der Bischofskonferenz beschlossen und sind für alle Bistümer verbindlich. (Quelle: Trier (dpa/lby))


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