10.02.2012

Mutter erhält nach Tod von Baby Tim Bewährungsstrafe

Eineinhalb Jahre nach dem Tod des fünf Wochen alten Tim durch ein Schütteltrauma hat das Magdeburger Landgericht die angeklagte Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Grund nannte die Jugendstrafkammer Körperverletzung mit Todesfolge.
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Die Angeklagte Melissa I. im Verhandlungssaal des Landgerichtes Magdeburg. Foto: Jens Wolf (Foto: dpa)
 
(Foto: dpa)


Eineinhalb Jahre nach dem Tod des fünf Wochen alten Tim durch ein Schütteltrauma hat das Magdeburger Landgericht die angeklagte Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Grund nannte die Jugendstrafkammer Körperverletzung mit Todesfolge.

Das Baby war 7. Oktober 2010 nach einem schweren Schütteltrauma in Magdeburg gestorben. Seine nun 20 Jahre alte Mutter hatte vor Gericht zugegeben, den Säugling «kurz geschüttelt» zu haben.
Außerdem wurde die Frau von dem Vorwurf freigesprochen, ihrem Sohn im Alter von zwei Wochen den Arm gebrochen zu haben. «Es ist nicht klar, wodurch oder durch wen das geschah», sagte der Vorsitzende Richter Hans-Michael Otto.

Die junge Frau nahm das Urteil ohne jede Regung auf. Die Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal reagierten geschockt, einige weinten. «Ich will das Wort eigentlich nicht verwenden, aber man kann es auch als Skandal bezeichnen», sagte Rechtsanwalt Christian Stünkel. Er hatte den Nebenkläger, Tims 25-jährigen Vater, vertreten. «Das ist ein Freischein. Welche Wirkung soll dieses Urteil haben?»

Überraschung auch bei Staatsanwältin Christine Eichmann. «Wir gehen in Revision», sagte sie. Sie hatte eine fünfjährige Haftstrafe gefordert.

«Wir haben hier ein schutzloses Opfer, wie es schutzloser nicht sein kann», sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Doch Tims Tod sei keine Absicht gewesen. «Sie hat das Baby geschüttelt, war aber nicht davon ausgegangen, dass so etwas auch zum Tod führen kann.» Nach Überzeugung der Kammer wird sich eine solche Tat nicht wiederholen. Für die junge Frau gab es eine Therapieempfehlung - um ihre «psychische Angegriffenheit» in den Griff zu bekommen. Ihre Prognose sei gut, urteilte das Gericht.

Die Frau, die aus einem schwierigen Elternhaus kommt, war nach Tims Geburt von verschiedenen Seiten unterstützt worden - auch durch das Jugendamt. Trotzdem habe es Probleme mit Tim gegeben, der viel geschrien habe und nach Aussage der 20-Jährigen ein «unruhiges Kind» gewesen war. (Quelle: Magdeburg (dpa/lby))


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