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Auf gesetzlich Krankenversicherte, die bisher den Zusatzbeitrag ihrer Kasse nicht überweisen, kommt ein Strafgeld von mindestens 30 Euro zu. Als Obergrenze für diesen Säumniszuschlag soll ein Betrag von höchstens drei monatlichen Zusatzbeiträgen gelten.
Auf dieses Vorgehen verständigten sich am Dienstag nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa die Gesundheitsexperten von Union und FDP.
Im Gesundheitsministerium hieß es: «Es besteht in allen wesentlichen Punkten Einigkeit.» Nach dem Willen der Koalition soll das Strafgeld nicht wie zunächst erwogen von den Arbeitgebern, sondern von den Kassen eingezogen werden. Bis zu eine Million Versicherte weigern sich derzeit, die Zusatzbeiträge ihrer Kasse zu bezahlen.
Die Regierung will auch - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - vom kommenden Jahr an den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vereinfachen. Wer ein Jahr lang monatlich mindestens 4162,50 Euro (Versicherungspflichtgrenze) verdient hat, kann einen privaten Versicherer wählen. Bisher galt eine Drei-Jahres- Frist.
Die Gesundheitsexperten von Union und FDP, die über den Gesetzentwurf von Ressortchef Philipp Rösler (FDP) berieten, einigten sich auch auf die künftige Vergütung der niedergelassenen Kassenärzte. Diese solle im nächsten Jahr um bis zu 1,2 Milliarden Euro steigen, erfuhr dpa aus den Koalitionskreisen. Außerdem werde die Abgrenzung zwischen privaten und gesetzlichen Kassen bei Zusatztarifen schärfer gezogen. Dabei geht es um Extra-Angebote wie eine Chefarztbehandlung.
Die Regierung will den Gesetzentwurf für die Gesundheitsreform am 22. September im Kabinett beschließen. Der Bundestag soll Anfang Dezember endgültig die Pläne von Rösler verabschieden. Mit der Reform sollen die Milliardenlöcher im System gestopft werden. Die Einnahmen der Kassen sollen im nächsten Jahr um rund acht Milliarden Euro steigen. Bei Krankenhäusern, Ärzten und Kassen sollen Kostensteigerungen eingedämmt werden.
Den größten Anteil müssen die rund 50 Millionen gesetzlich Versicherten erbringen - der monatliche Beitragssatz steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen dann 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent. Zudem müssen Beschäftigte und Rentner einen Zusatzbeitrag leisten, wenn ihre Kasse mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Um Härtefälle zu vermeiden, wird es einen Sozialausgleich aus Steuermitteln geben.
Bei den Zusatzbeiträgen liegt aktuell der Anteil säumiger Mitglieder je nach Krankenkasse nach Recherchen der «Bild»-Zeitung (Dienstag) bei bis zu 30 Prozent. So hätten bei der DAK 10 Prozent der 4,6 Millionen Mitglieder den Zusatzbeitrag nicht entrichtet. Bei der KKH-Allianz betrage der Anteil etwas über 10 Prozent, bei der BKK Gesundheit und BBK für Heilberufe jeweils rund 30 Prozent.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte die geplante Vergütungsobergrenze bei Hausarztverträgen: «Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigt der Bundesgesundheitsminister, dass er Hausarztmodelle nicht als bloßes Instrument zur Honorarsteigerung begreift, sondern als Mittel zu einer echten Versorgungsverbesserung.» (Quelle: Berlin (dpa/lby))
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