10.02.2012

Höchststrafe für Attentäter vom Frankfurter Flughafen

Der islamistisch radikalisierte Todesschütze vom Frankfurter Flughafen muss wegen seines tödlichen Anschlags auf US-Soldaten lebenslang in Haft. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den 22-jährigen Arid Uka wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs.
Diesen Artikel auf Twitter empfehlen

Der Attentäter vom Frankfurter Flughafen tötete zwei US-Soldaten und verletzte zwei andere lebensgefährlich. Foto: Marc Tirl/ Archiv (Foto: dpa)
 
(Foto: dpa)


Der islamistisch radikalisierte Todesschütze vom Frankfurter Flughafen muss wegen seines tödlichen Anschlags auf US-Soldaten lebenslang in Haft. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den 22-jährigen Arid Uka wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs.

Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das schließt eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.


«Wir haben es hier tatsächlich mit dem ersten islamistisch motivierten Terroranschlag auf deutschem Boden zu tun», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel in seiner Urteilsbegründung. Arid Uka nahm das Urteil mit verschränkten Armen und äußerlich regungslos auf - so hatte er auch fast den gesamten Prozess verfolgt.

Der Attentäter hatte am 2. März 2011 am Flughafen zwei unbewaffnete Soldaten aus nächster Nähe erschossen und zwei andere lebensgefährlich verletzt. Nur eine Ladehemmung seiner Pistole stoppte Uka - er hatte schon einem fünften Soldaten ins Gesicht gezielt. Dieser blieb unverletzt und half dabei, den Attentäter festzunehmen. Dieser hatte nicht als Mitglied einer Terrorgruppe gehandelt, sondern sich über das Internet radikalisiert.

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld folgten die Richter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung kündigte Revision an. Sie hält Uka nicht für einen dschihadistischen Terroristen, sondern für einen Amokläufer.

In seiner Urteilsbegründung betonte Sagebiel, Uka habe zwar «hasserfüllt, aber wohl überlegt» gehandelt. «Er war durchaus in der Lage, das Unrecht seines Handelns zu erkennen.» Er sei voll schuldfähig gewesen und habe die Merkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Er habe die ihm völlig unbekannten Soldaten, die mit einem Bus auf dem Weg über die US-Luftwaffenbasis Ramstein nach Afghanistan waren, zu Objekten seines Hasses gemacht. «Diese Haltung ist sittlich auf der tiefsten Stufe», erklärte der Richter.

«Der Angeklagte wusste, dass die Soldaten nicht bewaffnet waren und nicht mit einem Angriff rechneten», sagte Sagebiel. Die Schuld wiege wegen der Vielzahl der Opfer und der besonders einschneidenden Folgen für die Familien besonders schwer. Außerdem habe Uka noch mehr Soldaten töten wollen.

Seit 2010 habe Uka zunehmend radikalere Ansichten vertreten und etwa die Tötung von US-Soldaten, Selbstmordattentate und den sogenannten Märtyrertod befürwortet. Bei seinem Anschlag habe er mit seinem Tod gerechnet und sich selbst als potenziellen Märtyrer gesehen. Zu Ukas Gunsten wertete das Gericht, dass er ein «von Einsicht geprägtes Geständnis abgelegt» habe, gerade erst voll strafmündig war und wegen seiner «unausgereiften Persönlichkeit in besonderer Weise für die manipulative dschihadistische Propaganda anfällig» war.

Sagebiel drückte den Hinterbliebenen der Opfer sein «tiefstes Mitgefühl aus». Er würdigte die Aufgaben der ISAF in Afghanistan. «Die Soldaten verdienen - auch wenn man politisch anderer Meinung sein sollte - für ihren persönlichen Einsatz und Mut unseren höchsten Respekt.» Sie anzugreifen, sei «feige und hinterhältig» und füge dem Ansehen der Bundesrepublik und ihrer Freundschaft zu den USA größten Schaden zu. Er hoffe, dass die Verurteilung den Angehörigen «einen gewissen Trost spendet und sie keinen Groll gegen Deutschland und die Menschen hier hegen».

Diese Worte des Vorsitzenden Richters empfand der Bruder eines der getöteten Soldaten als «tröstlich». Er hege keine schlechten Gedanken gegen Deutschland. Das Urteil habe eine große Last von seinen Schulten genommen. Er sei extra gekommen, um dem Täter ins Gesicht zu sehen, sagte er nach dem Richterspruch. (Quelle: Frankfurt/Main (dpa/lby))


ähnliche Meldungen

Der Fiskalpakt sieht einen rascheren Defizitabbau und nationale Schuldenbremsen vor. Foto: Patrick Pleul/Archiv
Für Fiskalpakt-Verabschiedung vor Sommerpause wird es eng

24.05.2012: Für die von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geplante gemeinsame Verabschiedung des künftigen Euro-Rettungsschirms ESM und des Fiskalpakts noch vor der Sommerpause wird es eng.

Deutschlands neuer Umweltminister Peter Altmaier im Bundestag in Berlin. Foto: Michael Kappeler
Altmaier als neuer Umweltminister vereidigt

24.05.2012: Peter Altmaier (CDU) hat im Bundestag seinen Amtseid als neuer Bundesumweltminister abgelegt. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wünschte ihm für das Amt alles Gute, Erfolg, solide Nerven und Gottes Segen.

Die Zwickauer Neonazi-Terrorzelle war jahrelang untergetaucht. Foto: Uwe Zucchi/Archiv
Neonazi-U-Ausschuss befragt Beckstein

24.05.2012: Der bayerische Verfassungsschutz hatte nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse, dass hinter den Morden an neun ausländischstämmigen Kleinunternehmern Rechtsextremisten stecken könnten.

Nun auch private Wettbewerber im Rettungsdienst zulässig. Foto: Marius Becker/Archiv
Künftig freier Wettbewerb in Bayerns Rettungsdienst

24.05.2012: Bayerns Rettungsdienst bleibt nicht mehr in der Hand der großen Hilfsorganisationen, private Wettbewerber werden rechtlich gleichgestellt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag das Monopol der Hilfsorganisationen gekippt.

Horst Seehofer übt Druck auf die Kanzlerin aus. Foto: Rainer Jensen/Archiv
Schwarz-gelbe Kurskorrektur: Spitzentreffen am 4. Juni

24.05.2012: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will am 4. Juni mit den Vorsitzenden von CSU und FDP über den Kurs der schwarz-gelben Regierung beraten. Ein FDP-Sprecher bestätigte der Deutschen Presse-Agentur dpa am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der «Rheinischen Post».

Verfassungsschutz Bayern hatte keine Erkenntnisse zu NSU-Morden

24.05.2012: Der bayerische Verfassungsschutz hatte nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse, dass hinter den Morden an neun ausländischstämmigen Kleinunternehmern Rechtsextremisten stecken könnten.

Verfassungsgerichtshof kippt Vorrang von BRK und Co.

24.05.2012: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Vorrangstellung von Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst in Bayern gekippt. Die Bevorzugung verletze das Grundrecht auf Berufsfreiheit, entschieden die Richter am Donnerstag in München.

Die stellvertretende Vorsitzende der Partei Die Linke, Sahra Wagenknecht in Berlin bei einer Regionalkonferenz ihrer Partei. Foto: Soeren Stache
Linke: Ernst spricht sich für Wagenknecht aus

24.05.2012: Nach dem Rückzug von Oskar Lafontaines aus dem Machtkampf der Linken ist nun dessen Lebensgefährtin Sahra Wagenknecht als Parteichefin im Gespräch.

Armin Laschet (l.) und Karl-Josef Laumann sind derzeit die politischen Schwergewichte der NRW-CDU. Foto: Henning Kaiser/Archiv
NRW-CDU will Kandidatenfrage für Parteivorsitz klären

24.05.2012: Die nordrhein-westfälische CDU will auf der Suche nach einem Nachfolger für den scheidenden Landeschef Norbert Röttgen einen wichtigen Schritt vorankommen.