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Derzeit sitzen in Deutschland 500 Menschen in Sicherungsverwahrung und einige davon, meist hochgefährliche Sexualstraftäter, könnten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte freigelassen werden!
Bis 1998 wurde ein Schwerverbrecher nach 10 Jahren Sicherungsverwahrung automatisch wieder auf freien Fuß gesetzt. Dann wurde diese zeitliche Höchstgrenze gestrichen, seitdem gilt die Sicherungsverwahrung unbefristet.
Die neue Regelung wurde auch bei Straftätern angewendet, die noch nach dem alten Gesetz verurteilt waren.
Diese Praxis verstößt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“. Damit hat das Gericht der Auffassung der Bundesregierung widersprochen, die die Sicherungsverwahrung nicht als Strafe, sondern als Schutz der Bevölkerung definiert. Dafür müsste sich nach Ansicht der Richter die Art der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung deutlicher vom normalen Strafvollzug unterscheiden.
Die Folge: Rund 80 Sicherungsverwahrte in Deutschland, davon 19 in Bayern, könnten nun auf freien Fuß kommen, obwohl sie nach wie vor als gefährlich gelten.
Laut Bayerns Justizministerin Merk ist im Freistaat bislang niemand entlassen worden. Jeder Betroffene hat aber die Möglichkeit zu klagen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichthofs sind die Erfolgschancen hoch.
Deshalb stellen sich nun zwei Fragen:
Wie geht man mit den Freigelassenen um?
Wie soll ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung aussehen, dass die Einwände des Europäischen Gerichthofs berücksichtigt?
In der Diskussion ist ein sogenannter„Internet-Pranger“, d.h. eine Veröffentlichung des Wohnortes eines ehemaligen Täters. Unser Studiogast Rainer Wendt von der deutschen Polizeigewerkschaft fordert genau das, um die Bürger zu warnen.
Die meisten Politiker haben dagegen große Bedenken: Bayerns Innenminister Hermann sagt z.B., dass ein Täter nicht unbedingt an seinem Wohnort ein Verbrechen begeht.
Außerdem gibt es Befürchtungen, ein ehemaliger Täter könnte von aufgebrachten Bürgern tyrannisiert werden.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP will die nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen- Entweder soll die Maßnahme direkt im Urteil verkündet werden oder gar nicht mehr möglich sein.
Im Falle einer Freilassung sollen deshalb elektronische Fußfessel ermöglichen permanent den Aufenthaltsort des Täters zu verfolgen. Die Union sieht mit diesem Instrument dagegen keinen ausreichenden Schutz.
Sie will deshalb die Regelung beibehalten, dass die Sicherungsverwahrung auch während der Haft, also noch nachträglich, angeordnet werden kann.
Die Häftlinge sollen allerdings nicht in der gewohnten Zelle, sondern in einer extra eingerichteten „Sicherungsunterbringung“ (Bundesinnenminister De Maizière) bleiben. Dort haben sie zwar mehr Freiheiten als im normalen Strafvollzug, sind aber trotzdem nach außen hin abgeschirmt. Damit will die Union auf die Kritik des Europäischen Gerichtshofs eingehen, wonach sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung von normalen Haftbedingungen unterscheiden muss.
Antje Müller-Diestel spricht im ANTENNE BAYERN "SamsTalk" von 14-15 Uhr deswegen über das Thema:
"Täterrechte gegen Opferschutz - Wie sicher sind wir vor Schwerverbrechern?"
Zu Gast im Studio:
1. Rainer Wendt - Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft
2. Andreas Fischer - Abgeordneter und Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP
Außerdem am Telefon:
1. Gabriele Karl - Gründerin Verein "Opfer gegen Gewalt"
2. Sebastian Scharmer - Anwalt rund 30 Sicherungsverwahrter
Und natürlich Sie, liebe ANTENNE BAYERN - Hörer
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