28.07.2021 | Familie & Kinder 100 € "Kinderfreizeitbonus": Diese Familien bekommen ihn ab August
Die Corona-Pandemie hat vor allem Familien mit Kindern stark belastet - auch finanziell. Deshalb gibt es jetzt im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ einen zusätzlichen Kinderfreizeitbonus. Wie der aussieht und wer ihn bekommt erfahrt ihr hier.

Bereits im Juni beschloss der Bundestag mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfeleistungen für Familien mit geringen oder gar keinem Einkommen. Der Gedanke dabei: Kinder sollen Angebote für Freizeit- und Feriengestaltung bekommen und dafür auch finanziell unterstützt werden. Eine Einmalzahlung von 100€ pro Kind wurde jetzt von der Regierung beschlossen. Hier findet ihr die Vorrausetzungen für die Beantragung des sogenannten "Kinderfreizeitbonus".
Wer hat Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus?
- Kinder und Jugendliche, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind.
- Kinder und Jugendliche, für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird.
Zusätzlich muss eine der folgenden Leistungen erfüllt sein:
Die Familie bezieht im August 2021 für ihre Kinder...
- Kindergeldzuschlag (KiZ),
- Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
- Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (gegebenenfalls parallel zu KiZ),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (auch wenn kein Kindergeld bezogen wird) oder
- Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Wie beantrage ich den Kinderfreizeitbonus?
Familien, die bereits den Kindergeldzuschlag bekommen, erhalten die einmalige Bonuszahlung im August ohne Antrag. Dasselbe gilt auch für Familien, die zeitgleich einen Kinderzuschlag und Grundsicherung nach SGB II erhalten.
Einen Antrag stellen, müssen daher Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Wenn sie bisher keinen Kindergeldzuschlag erhalten haben, sind sie der Familienkasse noch nicht bekannt. In diesem Fall müssen die betroffenen Familien nur einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen und diesen zusammen mit den geeigneten Nachweisen (z.B. Kopie des Bewilligungsbescheids für Wohngeld oder Sozialhilfe für den Monat August 2021) an die zuständige regionale Familienkasse schicken.
Das Antragsformular findet ihr hier.
Noch Fragen?
Solltet ihr noch Fragen haben, schaut auf der Website der Agentur für Arbeit vorbei. Für allgemeinen Fragen zum Antragsverfahren wurde zusätzlich die kostenlose Rufnummer 0800 4 5555 43 eingerichtet.