14.08.2019 | Familie & Kinder Immense Kosten für pflegebedürftige Eltern: So werden Kinder nun entlastet
Wenn die Eltern ins Pflegeheim müssen, kann es schnell sehr teuer für die Kinder werden. Damit diese zukünftig finanziell entlastet werden, hat das Bundeskabinett jetzt das Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht.

Wenn alte Menschen ins Pflegeheim müssen, aber Eigenanteil und Pflegeversicherung nicht reichen, werden die Kinder zur Kasse gebeten. Maßstab ist ihr Einkommen, jetzt soll die Grenze angehoben werden.
Ab 100.000 Euro
Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden und ab 2020 in Kraft treten soll. Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro brutto müssen Kinder ihre Eltern selbst unterstützen. Bisher war die Grenze bei Alleinstehenden bei 21.600 Euro netto und bei Familien bei 38.800 Euro netto. Auch ab Menschen mit Einkommen über 100.000 Euro werden keine großen Lasten zukommen, denn das Einkommen des Ehepartners wird nicht mit einberechnet.
Die neue Einkommensgrenze soll auch für Eltern gelten, deren Kinder pflegebedürftig sind.
Sie wollen ihre Kinder nicht belasten
Diese Entlastung sei „längst überfällig", sagte Bundesarbeitsminister
Hubertus Heil (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der
Sozialverband VdK begrüßte das Gesetz, weil es älteren Menschen aus
einer schwierigen Lage hilft, wie Präsidentin Verena Bentele in den
Funke-Zeitungen erläuterte.
Denn: „Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu
Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre
Kinder nicht belastet werden."
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Heil sagte weiter: „Außerdem verbessern wir das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen. Wir finanzieren die ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung künftig dauerhaft und mit mehr Geld. Zusätzlich erleichtern wir Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung durch das neue Budget für Ausbildung."
Belastungen in Milliardenhöhe
Tragen müssen die zusätzlichen Kosten die Kommunen und die befürchten Belastungen in Milliardenhöhe und pochen
auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts.
Der
Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg,
sagte: „Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und
Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht
gerüttelt werden."