20.04.2023 | Haus & Garten Gesetz zum Heizungstausch: Das müsst ihr jetzt wissen

Am Mittwoch, den 19.04.2023, wurde ein Gesetzentwurf zum Heizungstausch auf den Weg gebracht. Ab dem Jahr 2024 soll jede neu eingebaute Heizung in Deutschland von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine sofortige Austauschpflicht soll es nicht geben. Was das für euch bedeutet, lest ihr hier.

Foto: Marcus Brandt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Weg vom Öl und Gas - jetzt soll die Wärmewende kommen: Ab nächstem Jahr werden neue Öl- und Gasheizungen faktisch verboten. Die Bundesregierung hat das entsprechende Gesetz dazu gestern auf den Weg gebracht. Das stellt die Heizungsbranche allerdings auch vor ein großes Personalproblem. Aktuell fehlten rund 60.000 Installateure, heißt es vom Fachverband. Vor allem, weil die ja noch andere Dinge zu tun hätten, als nur auf neue Heizungen umzurüsten.

Im Gesetzentwurf der Ampelregierung steht:

Gasheizungen bleiben durchaus erlaubt, wenn sie auf Wasserstoff umgestellt werden können

Bundesbauministerin Geywitz hat klargestellt: Es müssen keine funktionierenden Heizungen ausgestellt werden. 

Der Gesetzentwurf als pdf

Der Entwurf muss noch durch den Bundestag und Bundesrat - Änderungen sind zum aktuellen Stand noch jederzeit möglich. Alles, was ihr dazu wissen müsst: 

Übergangszeit: Gas- und Öl-Heizungen dürfen weiter bestehen bleiben

  • Eine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden gibt es nicht
  • Bestehende Heizungen können also weiter betrieben werden.
  • Falls die Heizung kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann, soll es Übergangsfristen geben.
  • Spätestens bis zum Jahr 2045 soll aber die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet sein, danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Sonderregelungen

Sonderregeln gibt es etwa in Fällen, in denen die Heizung kaputt geht. Das betrifft zum Beispiel Eigentümer von Häusern mit nicht mehr als sechs Wohnungen, die selber im Gebäude wohnen und älter als 80 Jahre sind - dann muss die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien nicht eingehalten werden.

Generell soll es bei einer sogenannten Heizungshavarie Übergangsfristen geben - das sind Fälle, in denen der Betrieb der Heizungen nicht mehr möglich ist, die Anlage nicht mehr repariert werden kann und schnell ausgetauscht werden muss. Dann soll die Pflicht zur Erfüllung der Erneuerbare-Vorgabe innerhalb von drei Jahren nach dem Heizungsaustausch erfüllt werden. In der Übergangszeit kann vorübergehend eine Gas- oder Ölheizung eingebaut und betrieben werden.

Ab dem 1. Januar 2024

Auch nach dem 1. Januar 2024 sollen zwar noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen künftig grundsätzlich mindestens 65 Prozent grüne Gase wie Biomethan oder Öle aus erneuerbaren Rohstoffen beziehen. Auch Gasheizungen, die heute noch Erdgas verbrennen und künftig auch reinen Wasserstoff nutzen können, sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das aber nur, wenn der Gasnetzbetreiber einen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze hat und die Heizungen ab 2030 mindestens 50 Prozent Biomethan, Wasserstoff oder andere grüne Gase und ab 2035 mindestens 65 Prozent grünen oder blauen Wasserstoff aus einem Wasserstoffnetz nutzen.

Gibt’s Unterstützung vom Staat? 

  • ist erst in Planung: Unter bestimmten Voraussetzungen soll es einen "Klimabonus" geben.
  • zwischen Normalverdienern und Villenbesitzern wird kein Unterschied gemacht, sagt Habeck.
  • für Menschen, die Sozialtransfers bekommen, soll aber die Pflicht entfallen, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden soll 

Förderungs-Plan:

Derzeit wird der Heizungsaustausch je nach Technologie in Höhe von 10 bis zu 40 Prozent bezuschusst. Künftig soll es für alle Bürger im selbst genutzten Wohneigentum eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben - der Fördersatz soll auf 30 Prozent vereinheitlicht werden.

Zusätzlich soll es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge in Form von "Klimaboni" von zusätzlich 10 bis 20 Prozent geben. So soll es einen Klimabonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung für Menschen geben, die einkommensabhängige Transferleistungen bekommen - also etwa Empfänger von Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder Kinderzuschlag. Eigentümer, bei denen eine Austauschpflicht besteht, sollen einen Klimabonus von 10 Prozent bekommen - wenn sie ihre besonders alte und ineffiziente Heizung bereits vor der Frist tauschen oder eine Heizung mit höherem Anteil Erneuerbarer einbauen.

Für jeden gleich oder gibt es hier Unterschiede?

Normalverdienern und Villenbesitzern sollt laut Habeck  kein Unterschied gemacht werden. Für Menschen, die Sozialtransfers bekommen, soll aber die Pflicht entfallen, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Ab wann müssen alte Heizungen ausgetauscht werden

Das ist unabhängig vom neuen Gesetz, das gilt bereits: Schon bisher sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, dass Hauseigentümer ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben dürfen. Repariert werden darf die Heizung mit den entsprechenden Ersatzteilen bis spätestens 2045. 

Generell soll es bei einer sogenannten Heizungshavarie Übergangsfristen geben - das sind Fälle, in denen der Betrieb der Heizungen nicht mehr möglich ist, die Anlage nicht mehr repariert werden kann und schnell ausgetauscht werden muss. Dann soll die Pflicht zur Erfüllung der Erneuerbare-Vorgabe innerhalb von drei Jahren nach dem Heizungsaustausch erfüllt werden.

Heizungstausch, ja oder nein? Welche Möglichkeiten gibt’s noch?

  • Anschluss an ein Wärmenetz: In Wärmenetzen können verschiedene erneuerbare Wärmequellen sowie Abwärme (z.B. aus Industriebetrieben oder aus Rechenzentren) effektiv genutzt und miteinander kombiniert werden.
  • Wasserstoffheizungen, also Heizungen, die sowohl mit Erdgas als auch mit reinem Wasserstoff heizen können
  • Einbau einer Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.)
  • Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt
  • Einbau einer Hybridheizung: Mischmasch aus Wärmepumpe/ Biomasseheizung + Öl oder Gasheizung, wenn Kraft nicht ausreicht
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie:
  • Stromdirektheizung
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe

Alle weiteren Informationen zum Gesetzentwurf findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

FAQ zum Gebäudeenergiegesetz

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