15.05.2020 | Verbraucherschutz Gutschein statt Geld zurück: Das gilt jetzt für gekaufte Tickets

Bei der Absage einer Veranstaltung durch Corona dürfen nun auch Gutscheine statt Geld ausgegeben werden. Damit sollen Veranstalter vor dem finanziellen Ruin gerettet werden.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Bislang konnten Verbraucher für ausgefallene Veranstaltungen, Konzerte oder Filmaufführungen das Geld vom Veranstalter zurückverlangen. Gleiches galt für das Fitnessstudio-Abo, dass durch die coronabedingte Schließung nicht besucht werden kann. Nun dürfen Veranstalter und Betreiber dem Verbraucher statt mit Geld auch mit einem Gutschein ausbezahlen.

Veranstalter sollen finanziell entlastet werden

Darauf hat sich die große Koalition im Bundestag geeinigt. So sollen Veranstalter und Betreiber vor Finanznöten durch massenhafte Rückzahlungen bewahrt werden. Die neue Regelung gilt für Tickets Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Vorträge, Lesungen und Sportwettkämpfe. Einbezogen sind auch Veranstaltungen, die an mehreren Terminen stattfinden, wie Musik-, Sprach- oder Sportkurse sowie Dauerkarten zum Beispiel für Heimspiele von Sportvereinen.

Gutscheine sind bis Ende 2021 gültig

Die Regelung soll auch für Tickets gelten, die vor dem 08. März gekauft wurden. Die Gutscheine haben dann eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 und können für eine Ersatzveranstaltung oder eine andere Veranstaltung eingelöst werden. Der Wert der Gutscheine muss dem ursprünglichen Wert des Eintrittspreises samt eventueller Vorverkaufsgebühren haben.

In Ausnahmefällen wird Geld sofort zurückgezahlt

Wird der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter das Geld ausbezahlen. Kunden für die eine Gutscheinlösung wegen persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist, können auch eine sofortige Auszahlung verlangen. 

Opposition kritisiert Regelung

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte die Regelung. «Sie hilft, mit den Konzert- und Festivalveranstaltern einen wichtigen Kulturbereich durch die Corona-Krise zu retten.» Seit Wochen könnten keine Veranstaltungen mit Publikum stattfinden. Das habe bei Veranstaltern zu teils existenzbedrohenden Umsatzeinbrüchen geführt.

Die FDP-Abgeordnete Katharina Willkomm kritisierte, Verbraucher würden mit ungesicherten Gutscheinen zu Kreditgebern gemacht. Linke-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali sagte, ein zentraler Grundsatz des Zivilrechts werde ausgehebelt, was auch Auswirkungen auf das Vertrauen der Verbraucher habe.

Gilt diese Regelung auch für Reisen?

Ursprünglich wollte die große Koalition auch eine Gutscheinlösung für abgesagte Flüge oder Pauschalreisen. Das letzte Wort hat hier aber die EU-Kommision. Diese hat erst kürzlich klar gestellt, dass Verbraucher bei abgesagten Reisen ein Recht auf Erstattung der gezahlten Geldsumme haben und keinen Gutschein akzeptieren müssen. 

Zu dieser Ansicht kommt auch die Verbraucherzentrale Bayern. "Die Preiserstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur zulässig mit schriftlichem Einverständnis des Reisenden.", so die Verbraucherzentrale Bayern auf ihrer Homepage.