01.07.2020 | Verbraucherschutz Mehrwertsteuer-Senkung: Darum solltet ihr heute eure Zählerstände ablesen

Ab heute gilt der ermäßigte Steuersatz von 16 Prozent. Dies hat auch Auswirkungen auf eure Verträge.

Foto: Jan Woitas/zb/dpa

Ab heute (01. Juli) gilt der ermäßigte Steuersatz von 16 statt 19 Prozent. Auf Lebensmittel müsst ihr vorübergehend 5 statt 7 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Diese Senkung ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung und soll mindestens bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Ob es danach nochmal eine Verlängerung gibt, ist unklar.

Viele Anbieter haben angekündigt, die Mehrwertsteuerersparnis direkt an die Kunden weiterzugeben.

Muss ich bei Versicherungsverträgen jetzt weniger bezahlen?

Nein, da Versicherungen von der Steuer ausgenommen sind. Hier wird lediglich Versicherungssteuer gezahlt. Lebens- sowie private Kranken- und Sozialversicherungen sind zudem sowieso von der Versicherungssteuer ausgeschlossen. 

Wie sieht es bei Handy- oder Internetverträgen aus?

Hier wird ab Juli bis Dezember mit dem ermäßigten Steuersatz von 16 Prozent abgerechnet. Viele große Mobilfunkanbieter haben angekündigt, sie wollen den Rabatt direkt an die Kunden weitergeben. So wird euer Vertrag in den Monaten günstiger. Gleiches gilt theoretisch auch für Musik- und Videostreamingdienste.

Muss ich weniger Miete zahlen?

Auf die Miete fällt keine Mehrwertsteuer an, sodass der Preis sich nicht verändert. Anders sieht es bei den Nebenkosten aus, hier soll noch eine entsprechende Regelung beschlossen werden. 

Das müsst ihr bei Strom- und Gasverträgen beachten

Wichtig ist hier, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. Den reduzierten Mehrwertsteuersatz müssen die Strom- und Gasversorger zwar nicht sofort im monatlichen Abschlag berücksichtigen, dafür aber in der Jahresabrechnung. Wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, dass Preisänderungen zeitanteilig berechnet werden, muss der Anbieter die Schlussrechnung aufteilen und für Juli bis Dezember mit den 16 Prozent Mehrwertsteuer rechnen und für den Rest des Jahres mit 19 Prozent. 

Wenn in den Geschäftsbedingungen keine zeitanteilige Berechnung steht, muss der Anbieter in den Schlussrechnungen, die zwischen Juli und Dezember 2020 gestellt werden, die 16-prozentige Mehrwertsteuer auf den Gesamtnettobetrag berücksichtigen. Dabei ist es egal, dass dann im Bezugszeitraum auch Monate mit dem höheren Mehrwertsteuersatz dabei waren.

In jedem Fall solltet ihr heute noch den aktuellen Zählerstand für Strom und Gas abfotografieren und dem Anbieter zu Beweiszwecken per Mail zu schicken. So kann dieser den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung genau abrechnen und ihr habt keine Nachteile. 

Bus und Bahn fahren wird günstiger

Auch die Deutsche Bahn gibt die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weiter. So werden Super Sparpreis-, Sparpreis- und Flexpreis-Tickets ab 1. Juli um 1,9 Prozent günstiger. Rabatt gibt's auch bei den Bahncards. So ist die Probe BahnCard 25 (2. Klasse) ab dem 1. Juli ebenfalls für 17,50 Euro (bisher: 17,90 Euro) erhältlich.

Bei den örtlichen Verkehrsbetrieben herrscht Unklarheit. Einige geben die Steuersenkung an die Kunden weiter, oft macht es aber nur wenige Cent aus.