12.04.2019 | Verkehr & Mobilität Fotos & Filmen von Unfalltoten: Strafen für Gaffer sollen noch härter werden

Baden-Württemberg fordert einen besseren Schutz von Unfalltoten vor Gaffern. Das Bundesland hat jetzt im Bundesrat einen neuen Vorstoß gewagt, der mit abstoßendem Verhalten an Unfallorten endlich Schluss machen soll. So hart sollen Schaulustige künftig bestraft werden.

Foto: Ingo Wagner/dpa

Baden-Württemberg macht Druck beim besseren Schutz von Unfalltoten vor Gaffern. Der Bundesrat verwies am Freitag bei seiner Sitzung in Berlin einen Entschließungsantrag an den Rechts- und Innenausschuss der Länderkammer.

„Jagd nach schrecklichstem Bild“ muss ein Ende haben

Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte: „Polizisten und Retter berichten leider immer häufiger, dass Gaffer bei Unglücksfällen Tote fotografieren.“ Auf der makabren Jagd nach dem schrecklichsten Bild scheine hier mancher allen Anstand zu vergessen. „Wer Tote bei einem Unglück filmt oder fotografiert gehört daher bestraft.

Todesopfer vor Gaffern nicht geschützt

Mit der Initiative aus dem Südwesten solle der Druck auf den Bund erhöht und erreicht werden, dass dieses abstoßende Verhalten endlich bestraft werde. In der aktuellen Gesetzgebung steht bislang nur das Filmen und Fotografieren von hilflosen Menschen unter Strafe, nicht aber das Filmen und Fotografieren von Todesopfern.

Hartes Vorgehen gefordert: Zwei Jahre Haft oder Geldstrafe

Der Bundesrat ist seit längerem an einem Gesetzentwurf dran. Die Aufnahmen sollten demnach mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bislang ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Mit dem Entschließungsantrag wird sich die Länderkammer dann frühesten Mitte Mai wieder befassen und darüber abstimmen.