12.10.2022 | Verkehr & Mobilität Hand oder Lichthupe: Wie darf sich auf Bayerns Straßen bedankt werden?

Zum Dank die Handheben, kurz den Warnblinker setzen oder doch per Lichthupe? Was ist eigentlich offiziell erlaubt? Rein rechtlich gesehen: gar nichts. Der bayerische Idealfahrer bedankt sich nicht, weil jede Art von Signal als Beleidigung oder Provokation missverstanden werden kann.

Hand oder Lichthupe: Wie darf sich auf Bayerns Straßen bedankt werden?
Foto: Adobe Stock / géza bálint ujvárosi/EyeEm Hand oder Lichthupe: Wie darf sich auf Bayerns Straßen bedankt werden?

Der Alltag im Straßenverkehr ist voller Stress. Grund zur Aufregung gibt es genug. Ihr freut euch sicherlich genau wie wir, wenn andere Fahrer euch in Ruhe einfädeln lassen oder die Vorfahrt überlassen. Dieser Dank soll auch signalisiert werden. Ob mit einer gehobenen Hand, mit einem kurzen Warnblinker oder einer Lichthupe da hat jeder seine eigene Art und Weise.

Der Idealfahrer bedankt sich nicht

Ja richtig gelesen. Offiziell laut StVO (Straßenverkehrsordnung) gibt es keine rechtlich korrekte Art sich bei anderen Verkehrsteilnehmern zu bedanken. Die StVO geht davon aus, dass wir uns alle an die Regeln halten und für alle Beteiligten bestmöglich verhalten. 

Sicherlich werdet ihr nicht wegen einer zum Dank erhobenen Hand oder Lichthupe von der Polizei zur Seite gezogen. Trotzdem sollte im Hinterkopf behalten werden, dass eine solche Geste missverstanden werden kann. Der Fahrer an den ihr euch wendet könnte sich von einer Lichthupe provoziert fühlen oder eine Geste mit der Hand als Beleidigung auffassen. Das kann schon zu Bußgeld führen. (der ANTENNE BAYERN Service- Experte Simon Nappenbach)

Für Dankesgesten gibt es keinen Eintrag im Bußgeld Katalog der StVO. Falls ihr allerdings mit einer Geste die anderen Fahrer ablenkt und es damit zum Unfall kommt, dann kann euch das ganz schnell was kosten. Ähnlich wie bei rüden Beleidigungen.

Was zählt als Beleidigung im Straßenverkehr?

  • Wenn ihr aus Daumen und Zeigefinger ein Arschloch bildet, landet ihr schnell bei 150 bis 300 Euro.
  • bei euren Kindern solltet ihr nichts abschauen. Eine lange Nase kostet auch gerne zwischen 100 und 700 Euro.
  • An die Schläfe tippen, um auf den Vogel im Kopf des anderen aufmerksam zu machen wird bei 750 Euro eingestuft.
  • Obwohl alle Autos einen haben sollten. Davon einen Scheibenwischer als Beleidigung selbst nachzuahmen ist mit einer Strafe von bis zu 1000 Euro auch abzuraten.
  • Verbal befinden wir uns auch im 1000 Euro Bereich: Wörter wie Arschloch, Drecksau, Schlampe, Wichser und blöde Kuh sollten also nur gedacht werden.
  • Den Mittelfinger kennt jeder und der ist sehr schwer falsch zu verstehen. Deshalb führt er diese Liste auch mit einer Buße von 4000 Euro an.

Wer eine LED Anzeige in seiner Windschutzscheibe hängen hat macht sich auch strafbar. Jede eigene Ergänzung der lichttechnischen Einrichtung des Autos kann 20 Euro oder mehr kosten.

Welche Beleidigungen sind erlaubt?

Der ADAC nennt eine Reihe an Beleidigungen, die in der Vergangenheit nicht geahndet wurden. "Leck mich am Arsch", "Du Parkplatzschwein" und "Das ist doch Korinthenkackerei" sollen bisher nicht mit Strafen ermahnt worden sein. Wir raten hier allerdings nicht mit dem Feuer zu spielen, und den Frust mit lauter Musik im Auto rauszulassen.

Ist es strafbar vor einem Blitzer zu warnen?

Grundsätzlich ist es so, dass die Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle Gefahrenstellen entschärfen will und der Blitzer keine Gefahr ist. Eine Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor Blitzern ist nicht grundsätzlich verboten. Handzeichen und sogar Warnschilder können genutzt werden, sofern sie andere Fahrerinnen und Fahrer nicht dadurch ablenken. Die Lichthupe ist aber nicht erlaubt. In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass man mit dem Fernlicht nicht unnötigerweise oder absichtlich aufblenden darf, so Michael Marienwald von der Polizei München im ANTENNE BAYERN Interview.

Bußgeld möglich?

Tatsächlich kann man einen Autofahrer anhalten, wenn dieser mit der Lichthupe vor einem Blitzer warnt. Das Verwarngeld liegt bei fünf Euro, so Michael Marienwald. 

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