28.01.2021 | Verkehr & Mobilität Millionen von Führerscheine laufen aus: Das sind eure Fristen

In diesem Jahr laufen viele alte Führerscheine ab. Diese Fristen für den Umtausch müsst ihr beachten.

Foto: Axel Heimken/dpa

Millionen von alten Führerscheinen laufen in den nächsten Jahren aus. Im ersten Schritt ist die Generation Ü60 betroffen. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2022 wechseln. Trotz Corona ist aktuell laut dem Bundesverkehrsministerium keine Verschiebung der Umtauschfrist geplant. 

EU-Vorgabe macht Umtausch notwendig

Die alten Führerscheine werden Schritt für Schritt ausgetauscht und soll bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein. Für die Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei ist der Umtausch eine große Herausforderung, da zusätzlich zum Tagesgeschäft eine große Anzahl von Führerschein umgetauscht werden muss. Daher sollte ein Umtausch frühzeitig eingeplant werden. Grund für den Umtausch sind neue EU-Vorgaben, sodass die neuen Führerschein innerhalb der EU einheitlich und fälschungssicher sind. 

Circa 25 Euro werden fällig

Bis 1998 wurden Papier-Führerscheine ausgestellt. Bis zum 18. Januar 2013 wurden Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Für den Umtausch wird eine Gebühr von 25 Euro fällig. Dazu kommen die Kosten für ein biometrisches Foto. 

Diese Fristen gelten:
  • Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
  • Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
  • für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
  • für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025,
  • für die Jahrgänge vor 1953 bis 19. Januar 2033

Danach gibt es Fristen für die Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Dieser Umtausch soll nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen, entscheidend ist das Ausstellungsdatum:

  • Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
  • für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
  • für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
  • für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
  • für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
  • für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
  • für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, läuft die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.

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