24.04.2020 | Bayern Ab 04. Mai: Gottesdienste in Bayern unter Auflagen wieder erlaubt

Ab 04. Mai sind Gottesdienste in Bayern wieder erlaubt. Es gelten aber strenge Auflagen.

Foto: Uli Deck/dpa

Ab dem 04. Mai 2020 sind Gottesdienste in Bayern wieder erlaubt - es gelten aber strenge Auflagen. Dies teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag am Rande einer Landtagssitzung in München mit.

Die Lockerungen sollen für alle Glaubensgemeinschaften gelten.

Diese Auflagen gelten ab dem 04. Mai

Damit Gottesdienste stattfinden können müssen Hygienekonzepte aufgestellt werden. Hierzu gehört das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und mindestens zwei Meter Abstand zwischen den Gottesdienstbesuchern.

Bayern ist nicht das erste Bundesland

Seit dem 21. März sind Großveranstaltungen und der Besuch von Gottesdiensten in Bayern untersagt. Auch Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg haben für Anfang Mai eine Lockerung für Gottesdienste angekündigt.