14.05.2021 | Bayern Aktuelle Corona-Regeln: Das gilt in Bayern

Im Freistaat sind Lockerungen im vollen Gange und Biergärten sind teilweise schon geöffnet. Nun stehen weitere Öffnungen an, die Freibäder sollen diese Woche wieder öffnen dürfen und Tourismus soll wieder möglich sein. Bei den ganzen Corona Regeln sagen wir euch, was ihr wissen müsst und aktuell in Bayern gilt.

Foto: Armin Weigel/dpa

Seit dieser Woche hat eine Vielzahl von Landkreisen in Bayern die Außengastronomie wieder öffnen dürfen. Selbstverständlich nur, wo die Inzidenz auf einem stabilen Niveau unter 100 war. Nun stehen nächste Lockerungen im Freizeitbereich an: Freibäder sollen ab Freitag, den 21. Mai, wieder öffnen. Bedingung ist, dass in den jeweiligen Landkreisen die Inzidenz stabil unter 100 ist.

Tourismus in Bayern

Ab Pfingsten soll Reisen im Freistaat wieder erlaubt sein und weitere Lockerungen im Tourismussektor gestatten. Dann sollen in Gebieten mit niedriger Corona-Inzidenz die Seilbahnen wieder in Betrieb genommen werden. Auch Schiffsausflüge auf Seen und Flüssen werden erlaubt. Die Angebote sollen ebenso wie Stadtführungen und der Besuch von Außenbereichen medizinischer Thermen von Kunden mit einem negativen Corona-Test genutzt werden dürfen

Inzidenzabhängige Corona-Regeln im Freistaat

Inzidenz über 100

Kontaktbeschränkungen:

  • Eigener Hausstand mit einer weiteren Person (Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt)
  • Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr

Schulen und Kitas:

  • Distanzunterricht (ausgenommen Abschlussklassen mit zwei Tests/Woche)
  • Seit dem 10. Mai können Grundschulen in den Wechselunterricht (bis zu einer Inzidenz von 165, mit zwei Tests/Woche)
  • In den Kitas Notbetreuung möglich

Handel und Dienstleistungen:

  • Bei 100 - 150 darf Terminshopping mit negativem Test angeboten werden
  • Über 150 nur noch bestellte Ware abgeholt werden (Click&Collect)
  • Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt (z.B. Kosmetikstudios, Massage, Tattoostudios)
  • Friseur und Fußpflege nur mit negativem Test
  • Körperferne Dienstleistungen (z.B. Handwerk), Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen dürfen öffnen

Geimpfte Personen:

  • Vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach der 2. Impfung) werden negativ Getesteten gleich gestellt

Freizeit & Sport:

  • Zoos und botanische Gärten dürfen das Außengelände öffnen. Nur mit negativem Test
  • Autokinos mit Schutz- und Hygienekonzept
  • Kinder unter 14 Jahre dürfen kontaktfreien Sport im freien machen (max. 5 Kinder)
  • Erwachsene nur Individualsport. (max. 2 Personen oder eigener Hausstand)

Gastronomie und Hotels:

  • Es dürfen nur Speisen und Getränke zur Mitnahme verkauft werden.
  • Touristische Übernachtungen sind untersagt 

Inzidenz von 50 - 100

Kontaktbeschränkungen:

  • Eigener Hausstand mit einem weiteren Hausstand (max. 5 Personen - Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt)

Schulen und Kitas:

  • Präsenzunterricht (min zwei Tests/Woche)
  • Wechselunterricht nur, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
  • Kitas geöffnet

Handel und Dienstleistungen

  • Terminshopping
  • Körpernahe Dienstleistungen seit dem 10.05. wieder geöffnet
  • Friseur und Fußpflege auch ohne Test
  • Körperferne Dienstleistungen (z.B. Handwerk), Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen sind offen

Geimpfte Personen:

  • Vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach der 2. Impfung) werden negativ Getesteten gleich gestellt

Freizeit & Sport:

  • Museen, Zoos und botanische Gärten dürfen öffnen.
  • Kinos (mit Test und Hygieneauflagen)
  • Theater (mit Test und Hygieneauflagen)
  • Kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu 10 Personen oder im Freien bis 20 Kinder unter 14 Jahre
  • Erwachsene nur Individualsport (max. 2 Personen oder eigener Hausstand)

Gastronomie und Hotels:

  • Seit dem 10. Mai: Außengastronomie darf bis max. 22 Uhr öffnen (mit Test, Termin und Hygieneauflagen)
  • Innengastronomie bleibt geschlossen
  • Touristische Übernachtungen sind untersagt (ab 21. Mai dürfen Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen öffnen)

Inzidenz bis 50

Kontaktbeschränkungen:

  • Eigener Hausstand mit einem weiteren Hausstand (max. 5 Personen - Kinder unter 15 werden nicht mitgezählt)
  • Bei einer Inzidenz unter 35 eigener Hausstand mit zwei weiteren Hausständen - max. 10 Personen

Schulen und Kitas:

  • Präsenzunterricht in der Grundschule (zwei Tests/Woche)
  • Präsenzunterricht sowie Wechselunterricht bei allen anderen Schulen, wenn Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (zwei Tests/Woche)
  • Kitas geöffnet

Handel und Dienstleistungen:

  • Öffnungen des Einzelhandels ohne Termin (mit Hygieneauflagen)
  • Körpernahe Dienstleistungen seit dem 10.05. wieder geöffnet
  • Friseur und Fußpflege auch ohne Test
  • Körperferne Dienstleistungen (z.B. Handwerk), Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen dürfen öffnen

Geimpfte Personen:

  • Vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach der 2. Impfung) werden negativ Getesteten gleich gestellt

Freizeit & Sport:

  • Museen, Zoos und botanische Gärten dürfen öffnen.
  • Kinos, Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser (Mit Abstand - Maskenpflicht)
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Außenbereich

Gastronomie und Hotels:

  • Seit dem 10. Mai: Außengastronomie geöffnet (ohne Testpflicht)
  • Innengastronomie bleibt geschlossen
  • Touristische Übernachtungen sind untersagt (ab 21. Mai dürfen Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen öffnen)