26.01.2021 | Bayern Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: 15-Kilometer-Regel außer Kraft gesetzt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber vorerst bestehen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit am Dienstag einem Eilantrag aus Passau statt. Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt aber dem Beschluss zufolge bestehen.
Das höchste bayerische Verwaltungsgericht argumentierte nun, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-Kilometer-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug. Auf die Frage der Verhältnismäßigkeit kam es somit in dem Eilverfahren nicht mehr an. Die Entscheidung des Senats gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen
Zugleich bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht vorläufig. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen. Die Richter argumentierten mit einem höheren Schutz der FFP2-Masken gegenüber herkömmlicher Stoff- oder Communitymasken.