07.04.2021 | Bayern Bayern schärft Corona-Maßnahmen: Testpflicht an Schulen kommt, Baumärkte und Co ohne Sonderstellung

Am heutigen Mittwoch, 7. April, hat sich das bayerische Kabinett erneut getroffen, um über die weiteren Corona-Maßnahmen im Freistaat zu beraten. Das sind die neuen Beschlüsse:

Foto: Peter Kneffel/dpa

Das sind die neuen Corona-Beschlüsse für Bayern:

  • die bisher geltenden Maßnahmen wie die Notbremse und Ausgangsbeschränkung über einer Inzidenz von 100 bleiben bestehen 
  • geplante Öffnungen wie z.B. bei der Außengastronomie werden um zwei Wochen verschoben (frühestens also ab dem 26. April möglich)
  • auch die geplanten Testregionen für Öffnungen werden um zwei Wochen verschoben (frühestens also ab dem 26. April möglich)
  • Für zweifach geimpfte Personen soll die Quarantänepflicht entfallen
  • Schulen dürfen nach den Osterferien so öffnen:
    • unter 100 Wechselunterricht
    • über 100 nur Abschlussklassen im Wechselunterricht (inkl. 4. Klassen und 11. Klassen) - alle anderen im Distanzunterricht
    • Es gilt für alle Schüler eine generelle Testpflicht. Nur mit negativem Selbsttest darf am Unterricht teilgenommen werden. Die Tests sollen direkt an den Schulen gemacht werden.
    • Die Osterferien werden nicht verlängert.  Der Unterricht beginnt wieder am 12. April. 
  • Für den Einzelhandel gelten ab dem 12. April folgende Regeln
    • Inzidenz unter 50: Handel kann normal öffnen
    • Inzidenz zwischen 50 und 100: Click und Meet möglich
    • Inzidenz zwischen 100 und 200: Click&Meet mit Test erlaubt
    • Inzidenz über 200: nur Click&Collect erlaubt
  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen bekommen ab dem 12. April keine Sonderstellung mehr und werden in das normale Konzept eingegliedert.
  • Bayern setzt bei der Kontaktnachverfolgung nun auf die Luca-App. Weitere Details lest ihr hier.