17.11.2021 | Bayern Bayern: U18 Schüler von 2G-Regelung in der Gastronomie befreit
Der Freistaat hat beschlossen Schüler unter 18 Jahren von der 2G-Regelung in gewissen Bereichen zu befreien.

In Bayern sollen Kinder unter 18 Jahren von der 2G-Regelung teilweise befreit werden. Das geht aus einer Änderungsverordnung des Gesundheitsministeriums hervor.
Das ist jetzt wieder möglich:
- Das Familienessen im Restaurant
- Hotels und Ferienwohnungen besuchen
Das bedeutet
Kinder von 12- bis 17 Jahren dürfen damit in Gaststätten und Hotels, wenn sie nicht geimpft und genesen werden. Der Hintergrund: Minderjährige Schüler*innen werden regelmäßig in der Schule auf Corona getestet. Diese Regelung gilt ab sofort.
Ausnahme bei sportlichen Aktivitäten
Die Ausnahme hinsichtlich sportlicher Aktivitäten bleibt weiterhin bestehen. Bei eigenen Ausübungen von Musik, Sport oder schauspielerischen Tätigkeiten sind Minderjährige ebenfalls von der 2G-Regelung befreit. Diese Ausnahmeregelung soll allerdings bis Jahresende befristet sein.