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CSU bedauert Steinmeiers Unterzeichnung der Wahlrechtsreform

Die Unterzeichnung des Gesetzes zur umstrittenen Wahlrechtsreform durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stößt in der CSU auf Kritik.

Bundespräsident Steinmeier Patrick Pleul/dpa/Archivbild

Berlin (dpa) - Die Unterzeichnung des Gesetzes zur umstrittenen Wahlrechtsreform durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stößt in der CSU auf Kritik. «Ich bedaure, dass der Bundespräsident seine Möglichkeiten nicht genutzt hat, auf ein faires und verfassungskonformes Wahlrecht hinzuwirken», erklärte der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt. «Wir werden umgehend Klage gegen dieses Respektlos-Gesetz und diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel beim Verfassungsgericht einreichen.»

Die Reform zur Verkleinerung des auf 736 Abgeordnete angeschwollenen Bundestags kann nach der Unterzeichnung des Gesetzes in Kraft treten. Steinmeier habe keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hieß es aus dem Bundespräsidialamt. Dieses verwies darauf, dass der Gesetzgeber nach dem Grundgesetz und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts frei in der Ausgestaltung des Wahlrechts sei. Bedauert wurde jedoch, dass es nicht gelungen sei, für die Reform einen breiten politischen Konsens zu finden.

Dobrindt sprach dagegen von einer «Manipulation des Wahlrechts». Man werde alle Hebel nutzen, um diese zu stoppen. «Wir sind für die Reduzierung der Größe des Bundestags. Wenn das Verfassungsgericht entschieden hat, stehen wir weiter für neue Gespräche zu einer demokratischen Reform des Wahlrechts zur Verfügung.»

Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Sitzzahl nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Für die Zahl der Sitze einer Partei ist allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten.

© dpa-infocom, dpa:230609-99-993693/2

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