17.03.2020 | Bayern Existenzsorgen in Bayern: So können betroffene Unternehmen Hilfe beantragen
Die anhaltende Krise durch das Corona-Virus beunruhigt viele bayerische Unternehmen und stellt diese vor Existenzprobleme. Wir zeigen euch, wie ihr schnell und unkompliziert finanzielle Hilfen beantragen könnt.

Diese Unternehmen haben geschlossen
So wird betroffenen Unternehmen geholfen
Die bayerische Staatsregierung hat in Zeiten der Corona-Krise umfangreiche finanzielle Hilfen für betroffene Unternehmen angekündigt. Insgesamt stehen 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Geld soll per Schnellantrag und möglichst unbürokratisch an die betroffenen Unternehmen und Betriebe verteilt werden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Soforthilfe für Unternehmen
Unternehmen, die durch die Corona-Krise unmittelbar in Not geraten, können Soforthilfen beantragen. Diese Soforthilfen richten sich in allererster Linie an Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern. Zwischen 5.000 und 30.000 Euro können unbürokratisch beantragt werden. Der Unternehmenssitz muss aber in Bayern sein. Das Antragsformular hat das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft online bereitgestellt.
Darlehen und Bürgschaften durch die LfA
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt betroffene Unternehmen mit Krediten und Risikoübernahmen. Hierfür steht ein Bürgschaftsrahmen in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Einen Kredit können Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro bentragen, sowie Personen in den Freien Berufen. Diese Kredite können für den Betriebsmittelbedarf und die kurzzeitige Umschuldung verwendet werden. Je Vorhaben können maximal 10 Millionen Euro als Darlehen beantragt werden.
Bürgschaften der LfA werden bis zu einem Betrag von 5 Millionen Euro übernommen. Darüber hinaus können auch Staatsbürgschaften übernommen werden.
Euer Ansprechpartner für die Beantragung von Hilfen durch die LfA Förderbank Bayern ist immer zuerst eure Hausbank. Diese setzt sich dann mit der LfA in Verbindung und beantragt die Kredite und Bürgschaften für euch.
Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank Bayern
Für Betriebe und Unternehmen in den Sektoren Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau steht das Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbank Bayern bereit. Der Bürgschaftsbetrag ist hier mit bis zu 1,25 Millionen Euro möglich. Ansprechpartner ist auch hier eure Hausbank oder die Bürgschaftsbank Bayern.
Hilfe durch das Finanzamt
Auch das Finanzamt greift euch bei akuten Problemen unter die Arme. Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer können gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden. Hierbei müsst ihr aber glaubhaft machen, dass eure Liquidität durch die Corona-Krise eingeschränkt ist. Ansprechpartner ist euer zuständiges Finanzamt. Ein entsprechendes Antragsformular könnt ihr hier herunterladen.
Kurzarbeit beantragen
Wenn in Folge des Corona-Virus ein Unternehmen schließen muss oder es Einschränkungen in den Arbeitszeiten gibt, kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit Kurzarbeiter-Geld beantragt werden. Hierbei gibt es folgendes zu beachten:
- Mindestens 10 Prozent der Belegschaft muss vom Arbeitsausfall betroffen sein
- Auch für Leiharbeiter kann Kurzarbeiter-Geld beantragt werden
- Die Sozialversicherungsbeiträge werden in dieser Zeit von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird ganz oder teilweise verzichtet
- Eine Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeiter-Geld kann von 12 Monate auf 24 Monate verlängert werden
Weitere Informationen zum Kurzarbeiter-Geld findet ihr hier.
Wichtige Telefonnummern
- Bayerischen Wirtschaftsministerium: 089 / 2162-2101
- LfA-Förderberatung: 089 / 2124 - 1000
- Bürgschaftsbank Bayern: 089 / 545857 - 0