22.01.2021 | Bayern FFP2-Pflicht, Lockdown & Homeschooling: Das gilt ab Montag
Auch ab diesem Montag gibt es wieder verschärfte Maßnahmen im Freistaat. Bei uns erfahrt ihr, was ab dem 25. Januar 2021 gilt:

Das gilt ab Montag:
- Die wohl größte Änderung, die ab Montag in Kraft tritt, ist das Ende der Kulanzwoche, was die FFP2-Maskenpflicht betrifft. Ab jetzt werde Verstöße gegen das Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV, in Geschäften, beim Arzt und in Physiotherapien auch mit Bußgeldern geahndet. Mehr zu den Masken findet ihr hier.
- Weiterhin gilt die Verlängerung des bisherigen Lockdowns und allen geltenden Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021. Schrittweise Öffnungen sind dann angedacht, wenn das Infektionsgeschehen weiter positiv bleibt.
- Entgegen der Bundesweiten Regeln, bleibt die Ausgangssperre weiterhin von 21- 5Uhr bestehen
- die 15 km Regel in Hotspots bleibt bestehen.
- Das generelle Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wird in Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen umgewandelt. Jetzt entscheiden wieder die Kommunen selbst, wo das Verbot gilt und wo nicht.
- Weiterhin dürfen drinnen wie draußen Treffen nur mit dem eigenen Haushalt und max. einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt stattfinden. Die Personen sollen möglichst konstant bleiben.
- Kitas und Schulen bleiben bis mindestens 14. Februar geschlossen. Es geht mit Distanzunterricht und Notbetreuung in Kitas weiter.
- Für Abiturabschlussklassen und Schüler beruflicher Abschlussklassen kann ab 1.2. Wechselunterricht angeboten werden.
- Es wird in den Schulen wieder ein Vorrücken auf Probe geben. In Rücksprache mit den Lehrern. Sitzenbleiben wird nicht angerechnet.
- Um Kontakte im ÖPNV sowie am Arbeitsplatz möglichst reduzieren zu können, MÜSSEN Firmen Homeoffice ermöglichen, wo es geht.
- Restaurants und Geschäfte müssen ebenfalls wie bisher bis 15. Februar geschlossen bleiben.
- Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben wie bisher geöffnet.
- Alten und Pflegeheime werden besonders geschützt. FFP2-Maskenpflicht fürs Personal beim Kontakt mit den Bewohnern sowie Testen von Mitarbeitern und Besuchern.
- Gottesdienste nur mit Mindestabstand (1,5 Meter) - dazu FFP2-Maskenpflicht und Gesangsverbot.