13.10.2021 | Bayern Corona: In diesen Berufen gilt bald die 3G-Pflicht!
Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass überall dort, wo sich Kunden an die 3G-Regelung halten müssen, dasselbe für die dortigen Mitarbeiter gilt. Bedeutet sie müssen dann geimpft, genesen oder getestet sein. Hier seht ihr, welche Berufe davon betroffen sind.

In der letzten bayerischen Kabinettssitzung wurden neue Regelungen für Mitarbeiter und Betreiber beschlossen. Sobald in dem jeweiligen Betrieb für Kunden die 3G-Regelung gilt, müssen auch die Mitarbeiter künftig geimpft, genesen oder getestet sein.
Welche Personen-Gruppen sind betroffen?
Betroffen sind Mitarbeiter, Betreiber und ehrenamtliche Angestellte. Grundsätzlich kann man sagen: alle Beschäftigten mit Kunden-Kontakt.
Wie oft muss man sich testen?
Ab Dienstag, dem 19. Oktober 2021, müssen alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt, in deren Betrieb die 3G-Regel gilt, mindestens zwei mal pro Woche einen Test vorlegen. Allerdings nur dann, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
In diesen Einrichtungen gilt zum Beispiel die Regelung:
- Bei Veranstaltungen in Kinos, Theatern und Opern
- In der Gastronomie
- In Hotels
- In Fitnessstudios und Sportstätten
- In Hochschulen
- In Freizeiteinrichtungen
- In Friseuren
- In Clubs und Diskos (hier sogar 3G-plus)
- In Museen
- Bei Ausstellungen
- Bei Tagungen und Kongressen
- In Bibliotheken
- Zum Beispiel in verschiedensten Freizeiteinrichtungen: bei Bädern und bei Seilbahnen
Die Faustregel: Ob 3G oder 3G-Plus - Sobald Regelung für Kunden gilt, ist sie auch für Angestellte und Betreiber verpflichtend!
Wer zahlt's?
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek verwies hier auf die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes. Dort ist der Arbeitgeber noch bis zum 24. November verpflichtet Mitarbeiter*innen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit von einem kostenlosen PCR-, Selbst- oder Schnelltest anzubieten. Ob ein Unternehmen aber die Kosten für einen PCR-Test tragen muss, ist noch unklar.
Die Erleichterung:
Kontaktdaten müssen nicht mehr angegeben werden. Das gilt zum Beispiel in Restaurants oder bei kulturellen Veranstaltungen. Sobald es drinnen aber eng wird, bleibt die Regelung bestehen - also auch bei Clubs, Jugendherbergen und Berghütten.