13.10.2021 | Bayern Corona: In diesen Berufen gilt bald die 3G-Pflicht!

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass überall dort, wo sich Kunden an die 3G-Regelung halten müssen, dasselbe für die dortigen Mitarbeiter gilt. Bedeutet sie müssen dann geimpft, genesen oder getestet sein. Hier seht ihr, welche Berufe davon betroffen sind.

Foto: dpa / Sven Hoppe

In der letzten bayerischen Kabinettssitzung wurden neue Regelungen für Mitarbeiter und Betreiber beschlossen. Sobald in dem jeweiligen Betrieb für Kunden die 3G-Regelung gilt, müssen auch die Mitarbeiter künftig geimpft, genesen oder getestet sein.

Welche Personen-Gruppen sind betroffen?

Betroffen sind Mitarbeiter, Betreiber und ehrenamtliche Angestellte. Grundsätzlich kann man sagen: alle Beschäftigten mit Kunden-Kontakt

Wie oft muss man sich testen?

Ab Dienstag, dem 19. Oktober 2021, müssen alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt, in deren Betrieb die 3G-Regel gilt, mindestens zwei mal pro Woche einen Test vorlegen. Allerdings nur dann, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. 

In diesen Einrichtungen gilt zum Beispiel die Regelung: 
  • Bei Veranstaltungen in Kinos, Theatern und Opern
  • In der Gastronomie 
  • In Hotels
  • In Fitnessstudios und Sportstätten 
  • In Hochschulen
  • In Freizeiteinrichtungen
  • In Friseuren
  • In Clubs und Diskos (hier sogar 3G-plus)
  • In Museen 
  • Bei Ausstellungen
  • Bei Tagungen und Kongressen
  • In Bibliotheken 
  • Zum Beispiel in verschiedensten Freizeiteinrichtungen: bei Bädern und bei Seilbahnen 

Die Faustregel: Ob 3G oder 3G-Plus - Sobald Regelung für Kunden gilt, ist sie auch für Angestellte und Betreiber verpflichtend! 

Wer zahlt's?

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek verwies hier auf die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes. Dort ist der Arbeitgeber noch bis zum 24. November verpflichtet Mitarbeiter*innen, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit von einem kostenlosen PCR-, Selbst- oder Schnelltest anzubieten. Ob ein Unternehmen aber die Kosten für einen PCR-Test tragen muss, ist noch unklar. 

Die Erleichterung:

Kontaktdaten müssen nicht mehr angegeben werden. Das gilt zum Beispiel in Restaurants oder bei kulturellen Veranstaltungen. Sobald es drinnen aber eng wird, bleibt die Regelung bestehen - also auch bei Clubs, Jugendherbergen und Berghütten.  

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