23.02.2021 | Bayern Jetzt offiziell: Ab Montag gibt es folgende Corona-Lockerungen
Das bayerische Kabinett folgende Lockerungen der Corona-Bestimmungen beschlossen:

Diese Lockerungen gelten ab Montag, 1. März:
Folgende Geschäfte und Dienstleistungen dürfen am Montag wieder öffnen
- Friseure
- Fußpflege
- Maniküre
- Gesichtspflege
- Gärtnereien
- Gartenmärkte
- Blumenläden
- Baumschulen
- Baumärkte
- Musikschulen bei einer Inzidenz unter 100 im Einzelunterricht
Hygieneregeln in den Betrieben muss eingehalten werden - 10qm pro Kunde bei Geschäften unter 800qm - darüber 20qm pro Kunde
Weiterhin gilt:
- Kontaktbeschränkungen werden wie bisher beibehalten (Ein Haushalt plus eine weitere haushaltsfremde Person ist erlaubt)
- Die nächtliche Ausgangssperre gilt nur noch in Regionen mit einer Inzidenz ab 100 - Die Zeiten der Ausgangssperre sind jetzt von 22 Uhr bis 5 Uhr
- Kitas, Grundschulen und Abschlussklassen, dürfen in den Wechselunterricht, wenn die Inzidenz unter 100 liegt.
- Die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel bleiben bestehen
- Nicht notwendige Reisen und touristische Ausflüge sollten unterbunden werden
- Weiterhin Homeoffice-Gebot oder wenn dies nicht möglich ist gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Alles weitere wird nächste Woche auf der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen.