29.10.2020 | Bayern Keine "überregionalen Ausflügen" im November? Was das bedeutet

Der Freistaat hat die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Regelungen 1:1 übernommen. Ab Montag tritt der "Lockdown Light" dann auch bei uns in Bayern in Kraft. Was bedeutet aber das darin enthaltene Verbot von "überregionalen Ausflügen"?

Foto: Sina Schuldt/dpa

Ab Montag, den 02.11.2020 gilt es wieder: Kontaktbeschränkungen und das Runterfahren des öffentlichen Lebens

Das ist die Regelung

Zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz , den die Bayerische Staatsregierung jetzt 1:1 übernommen hat, gehört neben zahlreichen Einschränkungen aber auch die folgende dazu:

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. 

Was bedeutet das aber genau? Müssen wir uns dann auf das eigene Dorf, die Stadt, den Landkreis oder auf den Regierungsbezirk beschränken?

Das sagt der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei

Wir haben für euch beim Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, nachgefragt.

Bei der Formulierung handele es sich vor Allem um ihre symbolische Wirkung, einen genauen Radius, in welchem man sich dann für Ausflüge bewegen darf, legt sie also nicht fest. Dabei geht es vor Allem um den Appell an die Bevölkerung zu Hause zu bleiben und nicht an einen See in der Nähe oder in die Berge zu fahren, weil man den Herbst nochmal genießen will.

Anders ist es zum Beispiel mit dem Besuch der Eltern und Großeltern, also wenn man mit einem wirklich wichtigen und triftigen Grund von A nach B fährt. Das soll auch in Zukunft möglich bleiben. 

Gebot kein Verbot

Wichtig ist auch, dass es sich hierbei um ein Gebot und kein Verbot handelt. Bei weitersteigenden Corona-Infektionszahlen könnte aber immernoch eine Ausgangssperre als letzte Instanz eingeführt werden und das ist wahrscheinlich im Interesse der wenigsten.