01.09.2021 | Bayern Neue Corona-Regeln im Freistaat: Das gilt ab sofort

Am Dienstag wurden die neuen Corona-Maßnahmen vorgestellt und ab dem 02.09. gelten sie. Was jetzt alles auf euch zukommt und in welchen Bereichen gelockert wurde, erfahrt ihr hier.

Foto: Peter Kneffel / dpa

Die neuen Corona-Maßnahmen gelten ab sofort und mindestens bis zum 01. Oktober. Wir haben euch hier zusammengefasst, was ihr nun beachten müsst.

Auf einen Blick:

Die Krankenhausampel

Die Krankenhausampel löst von nun an die Inzidenz ab. Sie gibt an, wie die aktuelle Lage in Krankenhäusern vor Ort ist und bezieht sich dabei auf die Auslastung der Betten. Jenachdem, wie viele Corona-Erkrankte innerhalb von sieben Tagen stationär aufgenommen werden mussten, gibt es dann eine gelbe und eine rote Warnstufe. Wie genau diese Warnstufen funktionieren und wann welche Stufe eintritt, das erfahrt ihr hier.

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Ab wann gilt 3-G?

Die 3-G-Regel ist von nun an das einzige, was sich noch an der 7-Tage-Inzidenz orientiert. Sie setzt ein, sobald die Inzidenz vor Ort den Wert von 35 überschritten hat.

Ist die Inzidenz über 35, gilt die 3-G-Regel breitflächig in den meisten Indoobereichen. Ausgenommen davon sind Privaträume, der Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste und Versammlungen nach Artikel 8 im GG.

Bei größeren Veranstaltungen, auf Messen, in Alten- und in Pflegeheimen gilt die 3-G-Regel indoor sowie outdoor unabhängig von der aktuelle Inzidenz.

Von der 3-G-Regel ausgenommen sind Kinder, die noch nicht eingeschult wurden und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der eigenen Schule regelmäßig getestet werden. Alle Infos dazu, welche Nachweise eine Schülerin oder ein Schüler braucht, um keinen Test vorweisen zu müssen, findet ihr hier.

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Maskenpflicht bleibt - aber ohne FFP2

Im Freien gibt es nur noch eine Maskenpflicht auf Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen.

In geschlossenen Räumen muss aber weiterhin eine Maske getragen werden. Ausgenommen davon sind Privaträume. In der Gastronomie müssen auf dem Sitz- oder Stehplatz keine Masken getragen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Im ÖPNV gilt eine ausnahmslose Maskenpflicht.

Es gibt aber keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2-Maske. Ab heute können auch medizinische Masken getragen werden.

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Welche Kontaktbeschränkungen gibt es?

Ab sofort gibt es keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen mehr.

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Was gilt für Veranstaltungen?

Die bisherigen Obergrenzen für Besucher entfallen. Ab sofort gilt:

  • Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100% genutzt werden
  • Für den Teil, der 5.000 Personen überschreitet, dürfen 50% der weiteren Kapazität genutzt werden
  • Maximal sind 25.000 Personen bei Veranstaltungen zugelassen

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Welche Regeln gelten in Schulen?

Die Schülerinnen und Schüler werden im neuen Schuljahr weiterhin regelmäßig getestet und es besteht eine allgemeine Maskenpflicht - auch am Sitzplatz. Alle Einzelheiten zu den neuen Regeln in den Schulen findet ihr hier.

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Welche Regeln gelten in Hochschulen?

Für Studierende gilt allgemein die 3-G-Regel sowie eine Maskenpflicht. Die Maske muss auch am Platz getragen werden, wenn der Mindestabstand zu den Kommilitonen nicht eingehalten werden kann. Die Corona-Tests sind für Studierende kostenlos, sofern sie einen Studierendenausweis vorzeigen können.

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Welche Beschränkungen gibt es bei Gottesdiensten?

Die bisherigen Beschränkungen und Personenobergrenzen entfallen komplett, wenn die 3-G-Regel eingehalten wird. Ansonsten gelten die bisherigen Beschränkungen je nach Platzangebot vor Ort. Außerdem entfällt das Gesangsverbot ab einer Inzidenz von 100 sowie das Verbot von religiösen Großveranstaltungen.

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Was gilt in der Gastronomie?

In der Gastronomie gelten die allgemeinen Regeln zu 3-G und zur Maskenpflicht. Die bisherige Sperrstunde um 1 Uhr entfällt.

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Sind Messen wieder erlaubt?

Messen sind wieder erlaubt. Hier gilt inzidenzunabhängig die 3-G-Regel sowie eine Besuchsobergrenze von 50.000 Personen.

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Sind Volksfeste wieder erlaubt?

Volksfeste sind bleiben weiterhin verboten. Aber in einzelnen Ausnahmen sind Ersatzveranstaltungen möglich. Bei diesen gilt dann unabhängig von der Inzidenz die 3-G-Regel.

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Dürfen Clubs und Diskotheken wieder aufmachen?

Clubs und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen, sie sollen aber im Oktober öffnen dürfen. Zutritt haben dann Geimpfte, Genesene und Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können.

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