10.12.2020 | Bayern Silvester trotz Lockdown? Diese Regeln gelten in diesem Jahr in Bayern

Wie alles in diesem Jahr wird auch Silvester nicht so ablaufen, wie wir es gewohnt sind. Diese Corona-Regeln gelten voraussichtlich in diesem Jahr in Bayern.

Foto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa

Mit Sekt und Raketen das neue Jahr begrüßen, so läuft die Silvesternacht normalerweise ab. Aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen in Bayern wird man in diesem Jahr auf viele Traditionen verzichten müssen. Wir geben euch einen Überblick.

Alkohol auf öffentlichen Plätzen und Straßen verboten

Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung ist das Trinken von Alkohol auf "öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte" und an "sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten" bis zum 5. Januar verboten. Darunter fällt auch das Glas Sekt zu Neujahresbeginn mit den Nachbarn auf der Straße. Auf dem eigenen Grundstück oder in der eigenen Wohnung ist der Alkoholkonsum hingegen erlaubt, jedoch nur im Rahmen der geltenden Kontaktbestimmungen.

Wo das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit erlaubt ist, entscheiden letztendlich die Städte und Landkreise selbst. 

Silvesterraketen nur auf dem eigenen Grundstück

Da das Haus oder die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf, sieht es auch mit dem Böllern auf der Straße schlecht aus und ist lediglich auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Theoretisch ist gemäß der Ausgangsbeschränkungen ein Spaziergang erlaubt, jedoch dürfte dieser das Abbrennen von Silvesterraketen während des Spaziergangs nicht mit einschließen.

In vielen bayerischen Städten nächtliche Ausgangssperren

In Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 darf das Haus oder die Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nicht verlassen werden - außer zum Arbeiten, in Notfällen oder für das Versorgen von Tieren. Ausnahmen sind für Silvester nicht geplant, nur an den Weihnachtsfeiertagen werden die nächtlichen Ausgangssperren für den Besuch von abendlichen Gottesdiensten erlaubt.

Grundlegend ist bei den Ausgangssperren kein Treffen mit einem weiteren Hausstand möglich. Bei den Ausgangsbeschränkungen - also in Städten und Landkreisen unter dem Inzidenzwert 200 - darf sich mit einem weiteren Hausstand mit insgesamt fünf Personen getroffen werden. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. 

Kommen weitere Verschärfungen?

Diese Regeln spiegeln den aktuellen Stand vom 10. Dezember wieder. Es ist möglich, dass es vor Weihnachten nochmal Besprechungen zwischen den Ministerpräsidenten der Bundesländern und Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt. Im Gespräch ist ein harter Lockdown zwischen Weihnachten und dem 10. Januar. Im Kern soll es um weitere Möglichkeiten gehen, Kontakte zu reduzieren. Als Maßnahme wären Geschäftsschließungen abseits des täglichen Bedarfs denkbar. Ob die Kontaktbeschränkungen im Zuge dessen verschärft werden, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen.