16.04.2020 | Bayern Jetzt auch Maskenpflicht: Das sind die neuen Corona-Maßnahmen in Bayern

Zusätzlich zu den bundesweiten Regelungen hat Bayern die Maßnahmen an einigen Punkten verschärft. Hier gibt es einen Überblick über die neuen Corona-Maßnahmen in Bayern.

Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Corona-Zeitplan im Überblick:
  • ab 20. April öffnen Baumärkte und Gartencenter wieder
  • ab 27. April dürfen Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen (unabhängig von der Größe dürfen auch Autohäuser, Fahrradgeschäfte und Buchläden wieder öffnen)
  • ab 27. April gilt im ÖPNV und beim Einkaufen eine Maskenpflicht
  • ab 27. April starten die Prüfungsvorbereitungen
  • bis 03. Mai gelten die Ausgangsbeschränkungen mit Erleichterungen
  • ab 04. Mai dürfen Gottesdienste unter Auflagen wieder möglich sein
  • ab 11. Mai dürfen die Viertklässler und Prüfungsklassen wieder zur Schule
  • bis 31. August bleiben Großveranstaltungen verboten
Maskenpflicht ab 27.April

In einer Regierungserklärung im Bayerischen Landtag am 20.04.2020 gab Ministerpräsident Markus Söder bekannt: Ab nächster Woche wird die Gesichtsmaske in Bayern verpflichtend - und zwar für den öffentlichen Personennahverkehr UND für alle Geschäfte. Diese Mund-Nase-Schutz-Pflicht soll ab dem 27.04.2020 gelten. Die Maskenpflicht in Bayern gilt für Kinder ab 7 Jahren. Von kommendem Montag an gibt es im Freistaat in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr eine Pflicht, Mund und Nase zu verhüllen. Dies kann per Maske oder auch nur mit einem Schal oder Halstuch erfolgen. 

Kontaktbeschränkungen bis zum 03. Mai gelockert

In diesem Punkt hält sich Bayern an die gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitetenden Bestimmungen. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen werden bis zum 03. Mai 2020 verlängert. Außnahmen gibt es weiterhin nur für dringende Dinge, wie der Weg zur Arbeit, das Einkaufen, Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen und Spaziergänge. Letztere dürfen auch weiterhin nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands stattfinden. 

NEU! Ab 20. April wird etwas gelockert: künftig ist Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Was jetzt erlaubt ist und was nicht, findet ihr hier 

Es gilt weiterhin in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Meter. Auch die weltweite Reisewarnung bleibt bestehen. Alle Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen haben wir hier nochmal für euch zusammengefasst.

Schulen öffnen in Bayern erst ab dem 11. Mai

In vielen deutschen Bundesländern wird der Schulbetrieb bereits ab dem 04. Mai wieder aufgenommen. Bayern geht hier einen anderen Weg. Hier sollen die Schulen ab dem 11. Mai schrittweise öffnen. Dabei soll mit den Anschlussklassen, also den vierten Klassen, begonnen werden. 

Für Schüler, die Abitur, Quali oder Mittlere Reife machen, sollen die Prüfungsvorbereitungen schon ab dem 27. April starten. Die Schuljahrgänge sollen laut Söder auf jeden Fall zu Ende gebracht werden. Bis zum 30. April soll ein Fahrplan für alle weiteren Klassen erarbeitet werden.

Die Notfallbetreuung für Kinder soll massiv ausgebaut werden. Hier müssen jedoch noch entsprechende Raumkonzepte erarbeitet werden.

Ein Überblick über die Schulöffnungen findet ihr hier.

Wann öffnen die ersten Geschäfte wieder?

Bundesweit dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter ab dem 20. April wieder öffnen. Unabhängig von der Größe dürfen Autohäuser, Fahrradhändler und Buchläden ebenso wieder öffnen.

Bayern geht hier einen vorsichtigeren Weg. Ab dem 20. April dürfen in Bayern die Baumärkte und Gartencenter wieder öffnen. Ab dem 27. April dürfen dann Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Kaufhäuser und Einkaufscenter bleiben weiterhin geschlossen.

Ab 04. Mai sollen die Friseure und Fußpflege-Geschäften wieder öffnen dürfen. Gastroniebetriebe bleiben bis auf weiteres geschlossen

Mundschutz-Pflicht in Bayern ab 27.04

Die bayerische Regierung hat eine Mundschutz-Pflicht ausgerufen. In der Öffentlichkeit (ÖPNV und Geschäften) sollten diese zum Schutz der Ansteckung anderer getragen werden. Dabei sind jedoch nicht die medizinischen Schutzmasken gemeint, sondern die sogenannten Community-Masken aus Stoff oder Papier.