01.12.2020 | Bayern Strikte Ausgangsbeschränkung: Nürnberger dürfen Wohnung nur noch aus "triftigem Grund" verlassen

Nürnberg greift jetzt durch! Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verhängt Nürnberg nun als erste bayerische Großsstadt noch striktere Ausgangsbeschränkungen.

Foto: Daniel Karmann/dpa

Als erste Großstadt in Bayern zieht Nürnberg nun die Ausgangsbeschränkungen an. So will die Stadt die stark angestiegenen Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen und eindämmen. Es gilt: Nürnberger dürfen ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen, beispielsweise um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen.

Die Beschränkungen gelten ab sofort bis - zunächst - zum 20. Dezember, so Oberbürgermeister Marcus König. 

Was sind "triftige Gründe"?

Triftige Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten
  • Schulwege
  • Behördengänge
  • Arzt- oder Tierarztbesuche
  • Besuch von Therapien, Beratungsstellen und Kriseninterventionsdiensten
  • Einkaufen, einschließlich des Bedarfs für Weihnachten
  • Inanspruchnahme von erlaubten Dienstleistungen
  • Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen
  • Begleitung und Hilfe für unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährige
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Teilnahme an Beerdigungen
  • Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft
  • Versorgung von Tieren
Maskenpflicht & Schule

Doch das ist nicht alles. Auch die Maskenpflicht und das Alkoholverbot werden in Nürnberg ausgeweitet. Darüber hinaus sollen Klassen ab der fünften Jahrgangsstufe geteilt und im Wechsel unterrichtet werden - mit Ausnahme von Förderschulen, schulvorbereitenden Einrichtungen und Abschlussklassen. Das wird ab dem 7. Dezember gelten.

Altenheim & Demos

Ihr habt Angehörige im Altenheim? Hier gilt: Man muss sich vorher auf eine Infektion testen lassen und eine FFP2-Maske tragen. Auch zum Thema Demonstrationen gibt's eine neue Regelung: Demonstrationen dürfen nur noch an einem festen Ort für maximal 60 Minuten stattfinden, alle Teilnehmer müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Warum das alles? 

Das Robert Koch-Institut meldete am Dienstag für Nürnberg einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 306,7. Auch in den Städten Passau und Schwabach sowie in den Landkreisen Passau, Regen und Freyung-Grafenau liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über einem Wert von 300. Sobald eine Kommune diesen Wert überschreitet, sind lokal begrenzte Ausgangsbeschränkungen eine von mehreren Maßnahmen der neunten bayerischen Infektionsschutzverordnung.

Zu unseren Aktionen: