Bundesnotbremse mit Schulschließungen & Ausgangsbeschränkungen war verfassungskonform

Die Maßnahmen rund um die Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen waren rechtmäßig. Das ergibt jetzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Auch der Wechselunterricht und Schulschließungen, die zwischenzeitlich angeordnet worden waren, seien verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an.

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