08.12.2021 | Deutschland Kommt schon bald 2G am Arbeitsplatz? NRW-Minister für Verschärfung
Die derzeit geltende 3G-Regel am Arbeitsplatz geht NRW-Justizminister Peter Biesenbach nicht weit genug. Er hat jetzt sogar eine 2G-Regel ins Spiel gebracht. Doch wäre so eine Regelung überhaupt durchsetzbar?

Es ist ein Vorstoß, der für viel Aufregung gesorgt hat: Weil die Infektionszahlen weiter enorm hoch sind, hat sich Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach jetzt für eine 2G-Regel am Arbeitsplatz ausgesprochen.
Ungeimpfte wären vom Arbeitsplatz ausgesperrt
Würde diese Regelung kommen, dann hätten nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zur ihrer Arbeitsstelle. Biesenbach fände das nur konsequent, denn die Regel gilt ja schon in vielen Situationen des öffentlichen Lebens, sei es im Einzelhandel, bei Veranstaltungen oder in Restaurants.
Die vielen Ungeimpften würde so eine gesetzliche Regelung hart treffen, denn sie wären dann von ihrer Arbeitsstelle so gut wie ausgesperrt - müssten dann für längere Zeit ins Homeoffice wechseln - oder dort, wo es nicht möglich ist, wie etwa in Fabriken, ihren Arbeitsplatz ganz verlieren. Ob das auch im Sinne der vielen Branchen ist, die eben nicht aufs Homeoffice setzen können, bleibt mehr als fraglich.
Biesenbach auch pro Impfpflicht
Vor kurzem wurde bundesweit erst die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt - seit dem 24. November müssen Ungeimpfte vor Betreten der Räumlichkeiten des Arbeitsgebers einen Test vorlegen. Das ist für den Justizminister NRWs zu wenig. Und er spricht sich auch für die Impfpflicht aus, über die schon bald im Bundestag abgestimmt werden soll:
"Ich bin nahe dran zu sagen: Der Gesetzgeber ist in Ermangelung anderer effektiver Möglichkeiten nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, eine Impfpflicht einzuführen." Justizminister Biesenbach in der Rheinischen Post.
Er wolle die Pflicht, bevor es "Zustände wie in Bergamo" gebe, sagt Biesenbach. In der ersten Corona-Phase waren in Norditalien - und vor allem in der Stadt Bergamo in der Lombardei - die Intensivstationen extrem überlastet gewesen.
Was für eine mögliche 2G-Pflicht laut Biesenbach sprechen würde: Es wäre für die Unternehmen ohne die 3G-Bestimmung ein Leichtes zu kontrollieren, weil der Impfstatus ganz einfach hinterlegt werden könnte. Außerdem hegt er die Hoffnung, dass eine mögliche 2G-Regelung am Arbeitsplatz das Infektionsrisiko für die gesamte Bevölkerung verringern würde.
Doch wäre 2G am Arbeitsplatz überhaupt durchsetzbar?
Weil es noch keine beschlossene Impfpflicht gibt, gibt es also auch noch keine gesicherte Rechtsgrundlage. Laut Rechtsexperten stünde so eine Regelung nach jetzigem Stand also auf sehr wackligen Beinen, da es mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kollidieren würde.
Eine 2G-Pflicht würde also wohl vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Und wie die Richter dort entscheiden würden, ist völlig offen.