26.02.2021 | Deutschland Mehrwertsteuer, Kindergeld & Co.: Das sind die neuen Beschlüsse
Unternehmen sollen gestärkt und die Wirtschaft wieder angekurbelt werden. Das sind die neuen Beschlüsse des Deutschen Bundestags.

Einschränkungen sind in unseren Leben bereits Alltag geworden. Lockdown, Maskenpflicht und Homeoffice sind seitens der Regierung die drei Säulen im Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus.
Schutzmaßnahmen kosten
Jede Maßnahme kostet aber auch Geld. So hatte die Regierung bereits Anfang Februar Hilfen für Familien, Geringverdiener, Restaurants und Unternehmen, die Verluste machen, angekündigt.
Hilfen im Bundestag beschlossen
Jetzt wurden zwei von der großen Koalition geschnürte Hilfspakete auch formell im Bundestag beschlossen. Diese sollen vor Allem die Konjunktur und damit die Wirtschaft ankurbeln. Opposition und Wirtschaftsverbände halten die Hilfen bereits jetzt schon für zu gering.
Das sind die neuen Hilfen:
2. Mehrwertsteuer in der Gastro
3. Steuerhilfe für Unternehmen
1. Kinderbonus
Kinder, die in diesem Jahr Kindergeld beziehen, erhalten im Mai einen Bonus von 150€. Die Auszahlung muss dabei nicht beantragt werden, sondern erfolgt automatisch.
Bonus wird versteuert
Wie beim "normalen" Kindergeld auch können Eltern aber nicht die komplette Summe behalten. Bei der Steuer wird die Summe dann mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Je mehr Eltern verdienen, desto weniger bleibt am Ende übrig. Damit auch Geringverdiener von der Hilfe profitieren, werden die 150€ weder auf Unterhaltsvorschüsse noch auf Hartz IV angerechnet.
Milliardenpaket
Rund 2,1 Milliarden Euro kostet diese Maßnahme den Staat. Allerdings scheint sie aber auch zu wirken: Der Kinderbonus 2020 wurde laut Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) zum größten Teil dazu benutzt die Wirtschaft anzukurbeln.
Gut für die Wirtschaft
Knapp zwei Drittel der über vier Milliarden Euro wurden demnach wieder in Konsumgüter gesteckt. Damit war die Maßnahme sogar hilfreicher als die Mehrwertsteuersenkung
2. Mehrwertsteuer in der Gastro
Bars und Restaurants haben seit vielen Monaten geschlossen. Die Fixkosten laufen allerdings immer weiter, während es keine wirkliche Öffnungsperspektive seitens der Politik gibt.
Steuersenkung
Auch durch Lieferung und Abholung können die meisten Gastronomen nur einen Bruchteil ihrer Kosten abfangen. Um der Branche zumindest steuerlich und finanziell eine Perspektive bieten zu können, hat die Bundesregierung jetzt eine Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 7% bis Ende 2022 beschlossen.
Steuerersparnis in Millardenhöhe
Mit dieser Maßnahme soll die Gastronomie im Jahr ca. 3,4 Milliarden Euro an Steuern sparen können.
3. Steuerhilfe für Unternehmen
Neben der Gastro sollen auch Unternehmen, die von Verlusten geplagt sind, steuerlich entlastet werden.
Verluste mit Gewinnen verrechnen
Diese Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 sollen schon bald in größerem Maße mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden können. Vorauszahlungen würden damit sinken und ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden darüber hinaus zu viel gezahlte Steuern später zurückerstattet werden können. Als Limit plant die Bundesregierung allerdings 10 Millionen aus dem Vorjahr, die dann verrechnet werden dürften.
Verbände äußern Kritik
Wirtschaftsverbände fordern allerdings mehr. So forderten acht Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme, die Summe und der Zeitraum für den Verlustrücktrag müssten angehoben werden. Darüber hinaus kritisieren sie, dass viele Unternehmen 2021 kaum davon profitieren könnten, weil sie bereits 2020 keine Gewinne erzielten.