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Wahlrechtsreform: Verkleinerung des Bundestags beschlossen

​Nach einem langen und erbitterten Streit hat der Bundestag am Freitag, den 17.03.2023, über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition entschieden. Ab der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2025 wird der Bundestag kleiner.

Plenum im Bundestag Nachrichten Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Nach einem langen und erbitterten Streit hat der Bundestag die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition beschlossen. Das Parlament wird somit verkleinert und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzt. Der Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte am Freitag in Berlin die erforderliche einfache Mehrheit. Die Union und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt und haben jeweils eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

261 Gegenstimmen

Bei der Abstimmung am Freitag, den 17.03.2023, stimmten 400 Abgeordnete für die Reform. Wie die stellvertretende Bundestagspräsidentin Aydan Özoguz mitteilte, stimmten 261 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. 23 Parlamentarier enthielten sich. Jetzt muss sich der Bundesrat auch noch mit dem Gesetzentwurf befassen, kann ihn aber nicht aufhalten.

Was bringt die Wahlrechtreform?

Mit der Reform sollte der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden. Ursprünglich wollte die Ampel das Parlament sogar wieder auf die im Bundeswahlgesetz genannte Sollgröße von 598 Abgeordneten reduzieren. 

Warum sitzen deutlich mehr Abgeordnete im Bundestag?

Seit einer Wahlrechtsreform 2013 wächst die Zahl der Bundestagsabgeordneten stetig an. 2013 waren es demnach 631 Abgeordnete, nach der Bundestagswahl 2017 waren es 709 und seit der letzten Bundestagswahl 2021 sind es 736 Abgeordnete. Dieses Plus an Abgeordneten kommt durch Überhang- und Ausgleichsmandate zustande.

Obwohl die großen Parteien zwar weiterhin viele Direktmandate gewinnen, sinkt ihr Zweitstimmen-Anteil. Aus diesem Grund nimmt die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate nahm bei den letzten Wahlen immer weiter zu,

Lösung: Entfall der Grundmandatsklausel

Laut dem Gesetzesentwurf soll die sogenannte Grundmandatsklausel entfallen. Danach konnten bisher Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, trotzdem in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Im Jahr 2021 konnte die Partei "Die Linke", die mit 4,9 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, dadurch trotzdem in den Bundestag einziehen. 

Ursprünglich wollte die Ampel das Parlament sogar wieder auf die Sollgröße von 598 Abgeordneten reduzieren. Mit dem Entfall der Grundmandatsklausel wurde ein Kompromiss gefunden, mit dem es jetzt 630 Parlamentarier werden sollen. 

Zukünftig Wahlkreise ohne Abgeordnete?

Theoretisch ist es durch die Wahlrechtreform möglich, dass ein Wahlkreis nicht direkt von einem Abgeordneten vertreten wird. Das passiert, wenn die Partei nicht genug Zweitstimmen erreicht und damit nicht genügend Sitze, um sie an jeden Wahlkreisgewinner abzugeben. Denn nach der neuen Reform kommen die Wahlkreisgewinner nicht automatisch in den Bundestag, wie es bisher bei den Erststimmen (Direktmandaten) der Fall war.

Kritik von der CSU

Für CSU-Chef Markus Söder besteht der Eindruck, die Ampel wolle sich dauerhaft eine Mehrheit sichern und kritische Stimmen mundtot machen. 

"Natürlich ist das verfassungswidrig", 

kritisiert der bayerische Ministerpräsident. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, der Plan ziele darauf ab, die Linke aus dem Parlament zu drängen und "das Existenzrecht der CSU" infrage zu stellen. "Sie machen hier eine Reform für sich selbst", um den "Machtanspruch der Ampel" zu zementieren, warf er Hartmann vor.

Wie groß ist der deutsche Bundestag im Vergleich?

Der Deutsche Bundestag ist mit seinen mehr als 700 Abgeordneten im weltweiten Vergleich das größte demokratische Parlament im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen.

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