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Bei Alkohol am Steuer sollen Autos beschlagnahmt werden

Juristen fordern drastische Maßnahmen bei Alkohol am Steuer: Autos sollen unter bestimmten Bedingungen beschlagnahmt werden. Wir haben das Wichtigste für euch.

Mann mit Bier am Steuer Verkehr Foto: and.one/Adobe Stock

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag spricht sich für die Einziehung von Fahrzeugen aus, wenn der Fahrer in den letzten fünf Jahren wegen Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde. Doch die Empfehlung stößt auf unterschiedliche Reaktionen. 

Autos sollen beschlagnahmt werden

Alkohol am Steuer soll nicht nur den Führerschein kosten, sondern auch das Fahrzeug. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat eine wegweisende Empfehlung ausgesprochen, die unter bestimmten Bedingungen die Beschlagnahmung von Autos nach Trunkenheits- oder Drogenfahrten vorsieht. Doch wie sehen die genauen Vorschläge aus? Experten betonen, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, insbesondere bei schweren Unfällen, bei denen häufig Alkohol oder Rauschmittel im Spiel sind. Die Empfehlung sieht vor, dass die Behörden das Fahrzeug einziehen können, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre bereits wegen Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde. Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen, etwa wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Die Regelung solle für alle Fahrzeuge also auch Fahrräder oder Roller gelten und auch für Fahrzeuge, die nicht dem Täter gehören.

Welche Konsequenzen hat diese Empfehlung?

Die Empfehlungen stoßen auf geteilte Meinungen. Während die Polizeigewerkschaften die Signale des Verkehrsgerichtstags als klaren Schritt zur Stärkung der Verkehrssicherheit sehen, äußert der Deutsche Anwaltverein Bedenken, so der SPIEGEL. Die Sanktionen seien bereits erheblich, so die Argumentation. 

Weitere Änderungen im Fokus

Neben der Beschlagnahmung bei Alkohol am Steuer diskutiert der Verkehrsgerichtstag auch Änderungen bei Fahrerflucht. Eine Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit wird abgelehnt. Stattdessen wird eine Mindestwartezeit nach Unfällen und eine zentrale Meldestelle empfohlen. Laut Gewerkschaft der Polizei könnte die Zahl von Fahrerfluchten durch die Einführung einer neutralen Meldestelle sogar sinken. Auch solle es möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Geschehen straffrei melden zu können.

Eine Abstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre das falsche Signal gewesen, richtig aus Polizeisicht ist es aber, die Regelungen praxistauglicher zu gestalten.

Polizeigewerkschafter Marco Schäler

Nach Ansicht des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) sollte es für ältere Autofahrer verpflichtende Rückmeldefahrten geben. Damit gemeint sind 30 bis 60 Minuten lange Fahrten im realen Straßenverkehr mit einem speziell geschulten Fahrlehrer oder Verkehrspsychologen, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach bei einem Streitgespräch beim Verkehrsgerichtstag. Sie könne sich diese Pflicht beispielsweise ab 75 Jahren vorstellen. Nach Idee des GDV sollten die Ergebnisse der Rückmeldefahrt geheim bleiben und keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis haben.

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