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Bayern prüft Spielräume für Klage gegen Cannabis-Gesetz

Die juristischen Möglichkeiten scheinen begrenzt. Trotzdem will Bayern nochmals die Möglichkeit prüfen, ob die Teillegalisierung von Cannabis per Klage gestoppt werden kann. Die harsche Kritik bleibt.

Cannabis-Legalisierung Hannes P Albert/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Auch wenn die Aussichten auf einen gerichtlichen Stopp des Cannabis-Gesetzes nicht allzu gut sind, will Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach den Klageweg erneut prüfen. «Nach der Bundesratssitzung liegt nun die finale Fassung des Konsum-Cannabisgesetzes sowie die neue Protokollerklärung der Bundesregierung vor», sagte die CSU-Politikerin. «Bayern prüft die Dokumente eingehend, ob sich Spielräume für eine Klage ergeben.»

Gerlach hatte sich vor gut zwei Wochen skeptisch zu den Chancen einer Klage geäußert. Demnach sah sie nach einer Prüfung durch ihr Ministerium keinerlei Klagemöglichkeiten für den Freistaat - weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch irgendwo sonst, etwa auf europäischer Ebene.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte es ein «sicherheits- und gesundheitspolitisches Trauerspiel, dass die Bundesregierung die Cannabis-Legalisierung durchgedrückt hat». «Die Bedenken aller Innenminister und -senatoren der Länder wurden einfach weggewischt, ebenso die Kritik selbst in den eigenen Reihen.»

Herrmann hatte vergangene Woche die Haltung der Unions-Innenminister bekräftigt, die eine Klage prüfen wollen. Wenn schon der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen erklärt habe, dass das deutsche Gesetz gegen internationale Verträge verstoße, dann müsse dem auf jeden Fall nachgegangen werden, sagte Herrmann vor der Bundesratsentscheidung. Er räumte damals aber ein, es sei keine ganz einfache Frage, wie das Ganze am Ende vor Gericht gebracht werden könnte.

Nun kritisierte er, das Gesetz schaffe mehr Probleme, als gelöst würden. Die Rechtsunsicherheiten beträfen nicht nur potenzielle Konsumenten. «Es ist insbesondere auch eine Zumutung für die Polizei, diesen undurchdachten Regelungswust kontrollieren zu müssen, soweit das überhaupt kontrollierbar ist.» Er teile nicht die Ansicht der Bundesregierung, dass die Regelungen den Kinder- und Jugendschutz stärkten und der Schwarzmarkt ausgetrocknet werde. «Deshalb werden wir in Bayern die neuen Cannabis-Regelungen so streng wie möglich kontrollieren. Ein Schwerpunkt wird auch der Straßenverkehr sein.» Es sei mit einem erheblichen Anstieg von Drogenfahrten und deshalb mit höheren Unfallgefahren zu rechnen.

Auch Gerlach betonte, unabhängig von der Frage einer Klage rüste sich der Freistaat für einen strengen Vollzug des Gesetzes. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit baue eine zentrale Kontrolleinheit für die Erteilung von Erlaubnissen der Anbauvereinigungen und deren engmaschige Kontrolle auf. Die Einheit, für die es 20 neue Planstellen gebe, werde einen restriktiven Maßstab anlegen. Die Anbauvereinigungen sollen laut Gerlach mindestens einmal pro Quartal kontrolliert werden. Dazu werde die zentrale Kontrolleinheit eng mit der Polizei zusammenarbeiten. «Hinzu kommen anlassbezogene Kontrollen.» Die Anträge für Anbauvereinigungen würden aber nicht vor dem 1. Juli geprüft, da sie vorher nicht zugelassen werden könnten.

© dpa-infocom, dpa:240328-99-491164/2

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