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Vor Gericht: Dürfen Freiwillig Tempo 30-Schilder aufgestellt werden?

Bewohner stellten Schilder auf, um Autofahrer zum langsamen Fahren zu bewegen. Darf man das? Kläger wollen nun Klarheit von einem Freiburger Gericht.

Freiwillig 30 Schild Nachrichten Foto: Gaby Schneider/Deutsche Umwelthilfe/dpa

Das Bundeskabinett hat in der jüngsten StVO-Novelle seine Zustimmung gegeben, um den Kommunen die Befugnis zu erteilen, Tempo-30-Zonen häufiger einzurichten. Allerdings reicht das für diejenigen, die eine Reduzierung des Autoverkehrs anstreben nicht aus. Nun wird das Verwaltungsgericht in Freiburg am heutigen Montag, den 16. Oktober 2023 über die Frage verhandeln, ob Bürger an Straßen Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 aufstellen dürfen. Dazu liegen drei Klagen vor. Diese werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt - sie will nach eigenen Angaben ein Grundsatzurteil erreichen. Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig und rechtswidrig eingestuft.

Was ist das Ziel der Klage?

Die DUH argumentierte, die in Orten der Bodenseehalbinsel Höri aufgestellten Schilder seien eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden. Es gehe der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation darum, dass Menschen mit erheblicher Verkehrsbelastung vor der eigenen Haustür mit diesen Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufrufen dürften. Ziel sei es nun, das Vorgehen der Behörden gegen die Schilder als rechtswidrig festzustellen. Auf den rechteckigen Tafeln sind auf weißem Grund das Wort "Freiwillig", ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen.

Amt drohte mit Zwangsgeld

Wie das Landratsamt mitteilte, wurden die strittigen Schilder im Herbst 2021 vor allem in den Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen im Kreis Konstanz aufgestellt. Es sei mit einem "Verwaltungsakt mit Zwangsgeld" gedroht worden, falls die Schilder bleiben sollten. Das Amt verwies dabei auf die Straßenverkehrsordnung. Es habe aber nicht förmlich angeordnet, die Schilder zu entfernen.

Für die betroffenen Streckenabschnitte gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage für eine rechtssichere Geschwindigkeitsreduzierung.

Behördensprecherin gegenüber der F.A.Z.

Warum beschweren sich Autofahrer?

Es gab Beschwerden von Autofahrern, wonach Assistenzsysteme im Wagen auf die Tempozahl "30" reagierten, wie das Landratsamt berichtete. 

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