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Elterngeld, Familiengeld und Kindergeld: Das bekommen Familien

Eltern in Bayern können auf verschiedene finanzielle Unterstützungen zurückgreifen: Elterngeld, Bayerisches Familiengeld und Kindergeld. Doch was steckt hinter diesen Begriffen, wer hat Anspruch und wie viel Geld gibt es? Wir klären die wichtigsten Fragen und geben euch einen Überblick.

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Elterngeld, Familiengeld, Kindergeld, Familie Familie&Kinder Foto: Adobe Stock/liderina

Eltern zu sein ist eine wundervolle, aber auch herausfordernde Aufgabe. Gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes ist finanzielle Unterstützung oft eine große Hilfe. In Bayern stehen euch dafür gleich mehrere Leistungen zur Verfügung: das Elterngeld, das Bayerische Familiengeld und das Kindergeld

Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Wer hat Anspruch, wie hoch sind die Zahlungen und wie könnt ihr sie beantragen? Wir geben euch einen klaren Überblick, damit ihr bestens informiert seid und keine Unterstützung verpasst.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützt. Es soll den Einkommensverlust ausgleichen, wenn ein Elternteil nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitet, um sich um das Kind zu kümmern.

  • Anspruch: Alle Eltern in Deutschland, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegt.
  • Einkommensgrenzen: 
    • Für Geburten ab dem 1. April 2024: 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Paare und Alleinerziehende.
    • Für Geburten ab dem 1. April 2025: 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.
    • Für Geburten vom 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024: 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
    • Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Das zu versteuernde Einkommen nicht das Bruttoeinkommen! Mehr Infos >>
  • Höhe: Zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, abhängig vom vorherigen Einkommen.
  • Dauer: Bis zu 14 Monate, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und sich die Betreuung teilen.
  • Es gibt zwei Varianten: das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus. Mit ElterngeldPlus könnt ihr die Bezugszeit verdoppeln, erhaltet aber monatlich nur die Hälfte des Basiselterngeldes.

Besonders wichtig: Für Geburten ab dem 1. April 2024 gibt es eine Neuregelung beim Basiselterngeld. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist dann nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Diese Änderung betrifft ausschließlich das Basiselterngeld. Sobald jedoch ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus erhalten. 

Elterngeld beim zweiten Kind

Elterngeld für ein zweites Kind wird grundsätzlich genauso berechnet wie für das erste Kind. Es gibt jedoch einige Besonderheiten:

  • Bemessungszeitraum: Der Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes. Wenn der Elternteil in dieser Zeit Teilzeit statt Vollzeit in die Arbeit einsteigt, verringert sich das Elterngeld entsprechend. Denn Anspruch auf volles Elterngeld haben Eltern nur dann, wenn maximal zwölf Monate Elternzeit mit Elterngeldanspruch zwischen der Geburt des ersten und zweiten Kindes liegen.
  • Einfluss des ersten Kindes: Wurde für das erste Kind Elterngeld bezogen oder lag eine Mutterschutzfrist vor, können diese Monate aus dem Bemessungszeitraum herausgerechnet werden.
  • Geschwisterbonus: Ein Geschwisterbonus von 10 % wird gewährt, wenn ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Der Bonus wird zusätzlich zum Elterngeld gezahlt und beträgt mindestens 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro beim ElterngeldPlus.

Das Bayerische Familiengeld: Eine Zusatzleistung für Bayern

Das Bayerische Familiengeld ist eine zusätzliche Unterstützung, die ausschließlich in Bayern gezahlt wird. Es soll Familien in der frühen Phase der Kindererziehung entlasten und ist unabhängig vom Einkommen. Es wird für Kinder gezahlt, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden

  • Anspruch: Eltern mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren, die in Bayern leben.
  • Höhe: 250 Euro pro Monat und Kind (300 Euro ab dem dritten Kind).
  • Dauer: Maximal 24 Monate (vom 13. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes).
  • Das Familiengeld wird automatisch ausgezahlt, wenn ihr bereits das Elterngeld beantragt habt.

Neu ab 2025: Einführung des Kinderstartgeldes

Der Bayerische Ministerrat hat im November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Das Familien- und Krippengeld werden künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung.

  • Kinderstartgeld: Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, gibt es eine einmalige Zahlung in Höhe von 3.000 Euro, die zum 1. Geburtstag des Kindes ausgezahlt wird.
  • Bestehende Ansprüche: Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, sind von der Änderung nicht betroffen und bekommen weiter das Familiengeld. 

Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Einführung des Bayerischen Kinderstartgeldes wurde am 8. Juli 2025 im Kabinett gebilligt und dem Landtag zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet. 

Kindergeld: Die Basisleistung für alle Familien

Das Kindergeld ist eine der bekanntesten staatlichen Leistungen in Deutschland. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und dient der Grundversorgung von Familien.

  • Anspruch: Alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, deren Kinder unter 18 Jahre alt sind (in bestimmten Fällen bis 25 Jahre, z. B. bei Studium oder Ausbildung).
  • Höhe: Aktuell 255 Euro pro Monat und Kind (Stand: 2025).
  • Dauer: Bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger.

Nach der Geburt eures Kindes erhaltet ihr vom Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) für euer Kind. Wenige Tage später folgt automatisch ein Begrüßungsschreiben eurer Familienkasse mit einem persönlichen Zugangscode für den Kindergeldantrag.

Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit verwaltet.

Wer hat Anspruch und wie viel gibt es?

Die Höhe und der Anspruch auf die einzelnen Leistungen hängen von verschiedenen Faktoren ab:

Leistung Vorraussetzungen Höhe pro Monat Dauer
Elterngeld Einkommensabhängig, max. 14 Monate 300–1.800 € Bis zu 14 Monate
Familiengeld Wohnsitz in Bayern, Kinder 1–3 Jahre 250–300 € 24 Monate (13.–36. Monat)
Kinderstartgeld Geburten ab 2025, Wohnsitz in Bayern Einmalig 3.000 € Zum 1. Geburtstag
Kindergeld Wohnsitz in Deutschland, Kinder 250 € Bis 18 Jahre (ggf. länger)

Wie beantragt ihr die Leistungen?

  • Elterngeld: Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle eures Wohnortes. Die Unterlagen könnt ihr online herunterladen oder direkt vor Ort abholen.
  • Familiengeld: Wird automatisch ausgezahlt, wenn ihr Elterngeld beantragt habt. Bei Fragen könnt ihr euch an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) wenden.
  • Kinderstartgeld: Details zur Beantragung werden nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens bekannt gegeben.
  • Kindergeld: Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dies könnt ihr online oder schriftlich erledigen.

Tipp: Achtet darauf, alle notwendigen Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

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