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Frische Früchte vom Obstbaum: Hier in Bayern dürft ihr kostenlos pflücken

Bayerns Obstbäume explodieren! In Nachbars Garten, an Straßenrändern oder in Parks, vielerorts hängen leckere Äpfel, Mirabellen oder Zwetschgen. Schnell ein paar einpacken ist billiger und frischer als im Supermarkt. Aber was ist beim Pflücken erlaubt und was nicht? Alle Infos hier!

Apfel am Baum Haus & Garten Foto: Fumiaki Hayashi/Unsplash

Stichwort „Fallobst“: Das gilt bei Nachbars Bäumen

Bei Nachbars Apfelbaum gilt: Alle Früchte, die von alleine auf euer Grundstück fallen, gehören euch! An den überhängenden Ästen ein bisschen rütteln, um nachzuhelfen ist aber nicht erlaubt. Das ist aktives Pflücken und damit Diebstahl.

Allerdings verfolgt die Polizei diesen Tatbestand „Diebstahl“ bei einem geringem Wert, also unter 50 Euro, nur auf Antrag. Also bekommt ihr eher Ärger mit dem Nachbarn als mit der Polizei. Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht erlaubt, außerhalb des eigenen Grundstücks Obst zu pflücken. Denn: Fast jedes Fleckchen Erde in Deutschland bzw. Bayern hat einen Besitzer.

Obst pflücken in Parks: Was ist erlaubt?

Mit Obst in Parks und auf anderen Grünflächen sieht es anders aus: Es gibt in öffentlichen Parks ein paar Stellen, an denen wir pflücken dürfen. Ein Beispiel wäre der Holunder am Kleinhesseloher See im Englischen Garten in München. Wo genau ihr in Bayern kostenlos pflücken dürft, könnt ihr auf dieser Online-Mundraub-Übersicht hier nachschauen.

Auf dieser Plattform findet sich eine Karte von ganz Deutschland, in der Obstbäume verzeichnet sind, von denen jeder gratis Früchte pflücken darf. Das Anliegen der Initiatoren: Sie wollen nicht, dass herrenloses Obst vergammelt und sie wollen den Mundraub wieder salonfähig machen. Man soll behutsam mit den Bäumen umgehen und beim leisesten Zweifel zum Eigentum der Pflanze lieber die Finger davon lassen.

Beeren im Wald sammeln: Was darf ich?

Ein weiteres Beispiel: wilde Himbeeren im Wald pflücken. Dafür gilt nochmal ein anderes Gesetz – das Bundesnaturschutzgesetz. Darin steht, dass wir außerhalb von Naturschutzgebieten in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pflücken dürfen. Aber wir müssen mit den Pflanzen „pfleglich“ umgehen, Äste abknicken oder abbrechen ist also strikt verboten.

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