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Erschließungsbeiträge in Bayern: Warum Eigentümer hohe Summen zahlen sollen

In Bayern müssen viele Grundstückseigentümer für die erstmalige Herstellung ihrer Straße hohe Erschließungsbeiträge zahlen – teils über 10.000 Euro. Alle Infos lest ihr hier.

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Baustellenschild Stefan Sauer/dpa

Die Erschließungsbeiträge für Straßen sorgen in Bayern immer wieder für Streit. Obwohl die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, müssen viele Grundstückseigentümer für die erstmalige Herstellung ihrer Straße hohe Summen zahlen. Zum Beispiel in Eichenau in Oberbayern ist das Thema aktuell.

Warum müssen Eigentümer zahlen?

Die Gemeinden in Bayern betonen, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, die Kosten für die erstmalige Herstellung von Straßen auf die Grundstückseigentümer umzulegen. 

Eichenaus Bürgermeister Peter Münster sagt: „Es handelt sich auch um keine Zwangskosten, sondern vielmehr um Beiträge für die erstmalige Herstellung und Erschließung des Grundstücks. Diese dienen dessen Wertsteigerung durch Bebaubarkeit und sind baurechtliche Voraussetzung.“ Münster ergänzt: „Leider stellt die verspätete Ersterschließung aus Sicht des Grundstückseigentümers nicht mehr denselben Vorteil dar, wie er dies vor Baubeginn gesehen hätte.“

Eichenau: Individuelle Lösungen für Anwohner

Für viele Anwohner sind die hohen Kosten eine immense Belastung, die sie nicht schultern können.

In Eichenau sorgt die Ersterschließung der Meisenstraße für Schlagzeilen. Bürgermeister  Münster sagt: „Die Gemeinde sucht mit jedem Anwohner individuelle Lösungen." Möglich sei zum Beispiel eine Stundung, also dass erst später gezahlt werden muss.

Die Gemeinde trage einen Teil der Kosten selbst, könne aber aus finanziellen Gründen keine weitergehende Unterstützung bieten. 

Gesetzliche Regelungen und Kritik

Der Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl von den Freien Wählern sagt: „Gemeinden können keine Erschließungsbeiträge mehr für Straßen verlangen, mit deren Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde.“ Pohl kritisiert, dass manche Kommunen versuchen, durch juristische Tricksereien trotzdem Beiträge zu erheben. „Besonders findige Gemeinden versuchen nun eine Beitragspflicht dadurch zu konstruieren, dass sie behaupten, die erstmaligen Baumaßnahmen dienten nicht der Erschließung, sondern seien lediglich ein vorgeschaltetes Provisorium.“

Er fordert: „Wir brauchen im Interesse der Bürger Klarheit. Dabei muss dem Vertrauensschutz für die Betroffenen ein starkes Gewicht eingeräumt werden.“

Bürger fühlen sich in vielen Fällen übergangen und nicht ernst genommen. Regelmäßig entscheiden Gerichte, ob eine Straße bereits als erschlossen gilt - oder nicht.

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