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Fall Dreifachmord: Urteil rechtskräftig, Revision verworfen

Gut vier Jahre nach dem Mord an einer dreiköpfigen Familie in Starnberg ist auch das Urteil gegen den zweiten Täter rechtskräftig.

Gerichtsmikrofon Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

München/Karlsruhe (dpa/lby) - Gut vier Jahre nach dem Mord an einer dreiköpfigen Familie in Starnberg ist auch das Urteil gegen den zweiten Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Mannes als unbegründet verworfen, teilte ein Sprecher des Landgerichts München II am Dienstag mit. Die Jugendkammer des Landgerichts hatte den damals 21-Jährigen am 6. März vergangenen Jahres wegen Mordes und anderer Delikte zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte er Rechtsmittel ein. Der rund ein Jahr ältere Haupttäter war zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt worden und hatte dies angenommen.

Das Landgericht sah es damals nach rund anderthalb Jahren Verfahrensdauer als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern nachts in deren Haus in Starnberg erschossen hatte. Der Mann hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte auch ein, dass er durch die Morde an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen.

Der Mitangeklagte war nach Auffassung des Gerichts in die Planung des Mordes eingeweiht und hatte den Haupttäter zum Tatort gefahren. Die beiden hätten Geldnöte gehabt. Das Gericht ging auch davon aus, dass ein Amoklauf des Opfers im Raum gestanden hatte. Der Hauptangeklagte habe deshalb entschieden, dass die Tat nun sein müsse - einerseits um Schlimmeres zu verhindern, andererseits, weil er ansonsten nicht mehr an die Waffen gekommen wäre.

Die Tat hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst davon ausgegangen waren, der Sohn habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen. Der Hauptangeklagte hatte ihm die Tatwaffe in die Hand gelegt, um dieses Szenario vorzutäuschen.

© dpa-infocom, dpa:240213-99-973108/4