Fasching: Was beim Autofahren im Kostüm erlaubt ist
Fasching und Autofahren – eine Kombination, die besondere Vorsicht erfordert. Welche Kostüme sind erlaubt und was kostet ein Verstoß? Alle Informationen dazu gibt's hier.
Fasching und Autofahren: Was ist erlaubt?
- Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit dürfen durch das Kostüm nicht eingeschränkt werden.
- Außerdem ist es wichtig, dass das Gesicht des Fahrers durch die Verkleidung weder verdeckt noch verhüllt ist.
- Masken oder Halloween-Kontaktlinsen sind hier besonders tabu. Die verdecken oftmals die ganze Sicht und unsere Identifikation.
- Eine Perücke wäre in dem Fall in Ordnung, solange sie das Gehör nicht allzu sehr beeinträchtigt.
- Ein Augenpatch oder eine Clowns-Maske wiederum sind nicht erlaubt, da sie die Sicht stark beeinträchtigen.
- Auch das Schuhwerk ist wichtig. Clownsschuhe sind zum Beispiel nicht geeignet.
Mögliche Konsequenzen bei Missachtung
Wer an Fasching mit ungeeigneten Kostümen mit dem Auto fährt, muss ordentlich in die Tasche greifen. Für eine Ordnungswidrigkeit, also wenn beispielsweise die Perücke die Sicht beeinträchtigt, kann die Polizei ein Bußgeld von 60 Euro verhängen. Sollte es zu einem Unfall kommen, könnte die Vollkaskoversicherung die Schadensübernahme verweigern oder die Haftpflichtversicherung die Ansprüche mindern.
Im Kostüm geblitzt - die Folgen
Wer sich an Fasching verkleidet und dann mit dem Auto geblitzt wird, sorgt vielleicht für ein lustiges Foto - allerdings kann dann nicht nur das Bußgeld zum Problem werden, sondern auch das Recht: Ist auf dem Bild nicht zu erkennen, wer am Steuer saß und es kann kein Fahrer ausfindig gemacht werden, dann kann die Behörde verlangen, dass künftig ein Fahrtenbuch geführt wird. Das bedeutet: Für jede Fahrt müssen die Daten zu Fahrer und Strecke notiert werden. Das kann im Alltag ziemlich lästig werden.
Eine Verkleidung schützt also nicht dauerhaft vor Bußgeldern. Im Gegenteil: Wer sich nicht an die Fahrtenbuchpflicht hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro rechnen.
Außerdem kann eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verhängt werden. Das Vermummungsverbot ist in § 23 der Straßenverkehrsordnung geregelt und besagt, dass Autofahrer ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken dürfen, dass es nicht mehr erkennbar ist. Bei Missachtung drohen Bußgelder in Höhe von 60 Euro.
Tipps für eine sichere Fahrt
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, große Kostümteile wie Masken oder Accessoires im Kofferraum zu verstauen und erst am Ziel anzuziehen. Alternativ gibt’s natürlich auch öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, um sicher zum Faschingszug zu kommen.