Freie Wähler wollen Bayerns Gerichtsstruktur neu ordnen
Bei ihrer Klausur im Berchtesgadener Land wollen die Freien Wähler ihre Schwerpunkte für die kommenden Monate festzurren. Ein Thema betrifft gleich vier CSU-geführte Ministerien.
Bischofswiesen (dpa/lby) - Zur Steigerung der Effizienz und Senkung der Kosten fordern die Freien Wähler im Landtag alle Gerichte in Bayern sich dem Justizministerium zu unterstellen. «Gegenwärtig sind die ordentlichen Gerichte sowie die Fachgerichtsbarkeiten im Freistaat bei verschiedenen Ministerien verankert», heißt es in einem Beschlusspapier, welches die Abgeordneten bei ihrer Klausur in Bischofswiesen (Landkreis Berchtesgadener Land) verabschiedet haben. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur in München vor.
Kritik wegen Doppelstrukturen und Redundanzen
Konkret monieren die Freien Wähler «Doppelstrukturen und Redundanzen», da gleich vier (von der CSU geführte) Ministerien für die unterschiedlichen Gerichte in Bayern zuständig sind: das Justizministerium für die ordentlichen Gerichte, das Innenministerium für die Verwaltungsgerichte, das Sozialministerium für die Arbeits- und Sozialgerichte und das Finanzministerium für die Finanzgerichte. «Insgesamt steht den anfänglichen Kosten und dem Aufwand der Umstrukturierung langfristig betrachtet eine deutlich schlankere und effizientere Struktur entgegen», hieß es zur Begründung.
Verweis auf andere Bundesländer
«Der moderne Freistaat des 21. Jahrhunderts sollte gerade im Kontext des dringend nötigen Bürokratieabbaus und der Reduzierung von Kosten Doppelstrukturen vermeiden und seine Effizienz optimieren», hieß es weiter im Papier. «Wir setzen uns deshalb für die Zusammenlegung der unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten unter dem Dach des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ein. Andere Bundesländer sind diesen Weg bereits gegangen: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben die Gerichte bereits vor mehr als zwanzig Jahren zusammengelegt.»
«Effizienter mit weniger Personal»
Gegenwärtig existierten in jedem der Ministerien «Personalabteilungen, die sich sowohl mit dem richterlichen bzw. staatsanwaltlichem und nicht richterlichen Dienst im Bereich der Verwaltung beschäftigen», betonten die Freien Wähler. Durch eine einheitliche Personalabteilung könnten die Prozesse deutlich effizienter mit weniger Personal gestaltet werden sowie das vorhandene Personal insbesondere im nicht richterlichen Dienst besser bei strukturellen Veränderungen genutzt und gegebenenfalls verschoben werden.